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Förderung privater Maßnahmen im Bereich Klimaschutz endet zum 01.03.2026

Die Förderung privater Maßnahmen für Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher, Regenwasser-Zisternen, Fassadenbegrünungen (auf der Straßenseite) sowie...

Die Förderung privater Maßnahmen für Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher, Regenwasser-Zisternen, Fassadenbegrünungen (auf der Straßenseite) sowie Dachbegrünungen (außerhalb der Vorgaben von Bebauungsplänen) wird zum 01. März 2026 eingestellt. Ab diesem Zeitpunkt können keine neuen Zuschussanträge mehr berücksichtigt werden.
Bis einschließlich 28. Februar 2026 besteht jedoch weiterhin die Möglichkeit, Anträge auf Förderung einzureichen. Nach Ablauf dieser Frist endet das Förderprogramm nach 2½ Jahren Laufzeit.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger werden daher gebeten, ihre Unterlagen rechtzeitig vor dem Stichtag einzureichen. Maßgeblich ist, dass die Maßnahme vollständig fertiggestellt ist und der vollständige Antrag fristgerecht eingeht; vor diesem Zeitpunkt durchgeführte Maßnahmen werden nicht berücksichtigt, sofern sie nicht fristgerecht beantragt wurden.
Weitere Informationen zu den Fördervoraussetzungen sowie zu den erforderlichen Antragsunterlagen sind bei der zuständigen Stelle – Bauamt Neulußheim – oder auf der Homepage der Gemeinde Neulußheim erhältlich.

Erscheinung
Lußheimer Nachrichten
NUSSBAUM+
Ausgabe 06/2026
von Gemeinde Neulußheim
04.02.2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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