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Folgebelehrung nach Infektionsschutzgesetz

Das landwirtschaftliche Bildungszentrum Emmendingen-Hochburg bietet am Mittwoch, 30. April von 14:00 bis 15:00 Uhr eine Folgebelehrung gemäß § 43...

Das landwirtschaftliche Bildungszentrum Emmendingen-Hochburg bietet am Mittwoch, 30. April von 14:00 bis 15:00 Uhr eine Folgebelehrung gemäß § 43 Absatz 4 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) an. Die Teilnehmenden erhalten im Anschluss eine Bescheinigung. Eine Folgebelehrung muss alle zwei Jahre vorgenommen werden und ist Pflicht für alle Personen, die direkt oder indirekt mit Lebensmitteln in Berührung kommen. Die Veranstaltung findet am landwirtschaftlichen Bildungszentrum Emmendingen-Hochburg statt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmeldung über www.terminland.de/landkreis-emmendingen.

Erscheinung
Mitteilungsblatt Winden im Elztal
Ausgabe 16/2025
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