Das Landwirtschaftliche Bildungszentrum bietet am Mittwoch, 30. April von 14:00 bis 15:00 Uhr eine Folgebelehrung gemäß § 43 Absatz 4 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) an. Teilnehmende erhalten im Anschluss eine Bescheinigung. Eine Folgebelehrung muss alle zwei Jahre vorgenommen werden und ist Pflicht für alle Personen, die direkt oder indirekt mit Lebensmitteln in Berührung kommen. Die Veranstaltung findet am Landwirtschaftlichen Bildungszentrum Emmendingen-Hochburg statt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmeldung über www.terminland.de/landkreis-emmendingen