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Folgebelehrungen zu Infektionsschutz und Lebensmittelhygiene für Direktvermarkter

Was muss in Sachen Hygiene und Infektionsschutz bei einer Direktvermarktung von Lebensmitteln beachtet werden? Wer in seinem Hofladen, an einem Marktstand...

Was muss in Sachen Hygiene und Infektionsschutz bei einer Direktvermarktung von Lebensmitteln beachtet werden? Wer in seinem Hofladen, an einem Marktstand oder über Warenautomaten Produkte zum Verkauf anbietet, muss in einigen gesetzlichen Vorgaben kundig sein. Für Direktvermarkter und Betroffene bietet das Landwirtschaftsamt des Landkreises Esslingen am Dienstag, 4. Februar 2025, um 19.30 Uhr eine Folgebelehrung nach § 42 und § 43 Infektionsschutzgesetz und eine Schulung nach § 4 Lebensmittelhygieneverordnung an. Die Veranstaltung findet im Landwirtschaftsamt in Nürtingen, Sigmaringer Str. 49, im Seminarraum E.03 statt.

Es wird um eineAnmeldung bis zum 31.01.2025 unter esslingen.landwirtschaft-bw.de – Veranstaltungen – gebeten. Für das Teilnahme-Zertifikat wird eine Gebühr von 10 Euro erhoben, die vor Ort zu entrichten ist. Weitere Informationen können im Veranstaltungskalender nachgelesen oder im Landwirtschaftsamt unter Telefon 0711 3902-48316 oder per E-Mail Landwirtschaftsamt@lra-es.de angefragt werden.

Erscheinung
Mitteilungsblatt Nabern
NUSSBAUM+
Ausgabe 05/2025
von Landratsamt Esslingen
31.01.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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