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Forderung des VdK zur Mütterrente

Der VdK hat sich immer für Verbesserungen und für Gerechtigkeit bei der Mütterrente eingesetzt. Denn nicht alle Mütter erhalten für ihre Kindererziehungszeiten...

Der VdK hat sich immer für Verbesserungen und für Gerechtigkeit bei der Mütterrente eingesetzt. Denn nicht alle Mütter erhalten für ihre Kindererziehungszeiten gleich viele Rentenpunkte angerechnet:

  • Für jedes Kind, das ab dem 1.1.1992 geboren wurde, erhält man dreiRentenpunkte.
  • Für jedes Kind, das vor 1992 geboren wurde (also bis 31.12.1991), bekommt man 2,5 Rentenpunkte gutgeschrieben. Die Erhöhung um einen halben Punkt auf 2,5 Rentenpunkte gilt seit dem 1.1.2019 durch die Mütterrente II. Vorher waren es nur zwei Rentenpunkte.

Der zusätzliche halbe Punkt für alle Mütter ist ein guter Schritt, um die bestehende Ungerechtigkeit zu reduzieren. In einem weiteren letzten Schritt müssen alle Mütter drei Rentenpunkte pro Kind erhalten, unabhängig davon, wann sie ihr Kind geboren haben (siehe dazu Mütterrente III). Die Erziehungsleistung aller Versicherten muss rentenrechtlich völlig gleich behandelt werden. Das hat etwas mit Respekt und Gleichberechtigung zu tun.

Auch darf die Mütterrente nicht vollständig auf die Grundsicherung angerechnet werden. Alle Verbesserungen bei der Mütterrente müssen vollständig aus Steuermitteln finanziert werden, weil die Honorierung von Kindererziehung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist.

Mütterrente III

Die sogenannte Mütterrente III (auch „ausgeweitete Mütterrente“) ist Teil des Koalitionsvertrags von CDU/CSU und SPD. Sie soll dafür sorgen, dass alle Mütter (und Väter) für jedes Kind – egal wann es geboren wurde – drei volle Rentenpunkte bekommen.

Die Regelung ist noch nicht in Kraft. Ursprünglich sollte sie ab dem 1. Januar 2026 gelten. Im Entwurf für das neue Rentenpaket ist nun aber der 1. Januar 2028 als Starttermin vorgesehen. Grund dafür sind technische Bedenken der Deutschen Rentenversicherung bei der Umsetzung.

Der Sozialverband VdK fordert eine schnelle Einführung, die insbesondere für hochbetagte Mütter wichtig ist.

Inzwischen wurde der Termin auf den 1. Januar 2027 vorgezogen. Falls die Umsetzung bis dahin nicht klappt, soll das Geld rückwirkend ausgezahlt werden.

Der Vdk-Ortsverband Rheinsheim bietet monatliche Sprechstunden an

Mitglieder des VdK-Ortsverbands Huttenheim können diese Sprechstunden in Rheinsheim auch wahrnehmen. Diese finden im Rathaus Rheinsheim, Hauptstr. 42, in den Räumen der Ortsverwaltung im Erdgeschoss statt.

Zeitpunkt: jeden 1. Montag im Monat von 17 bis 18 Uhr

Die nächste Sprechstunde findet am 04. August 2025 statt.

Terminvereinbarung mit Herrn Uwe Fischer, Tel. 07256-5907.

*Allen Mitgliedern, die im August ihren Geburtstag feiern, wünschen wir alles Gute und viel Gesundheit auf ihrem weiteren Lebensweg!*

Ihr VdK-Team Ortsverband Rheinsheim

(Autor Helga Lang)

Erscheinung
Stadtanzeiger Philippsburg
NUSSBAUM+
Ausgabe 31/2025
von Sozialverband VdK
30.07.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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