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Forst BW Forstbezirk Tauberfranken

Start der Onlinebestellung für Brennholz aus dem Staatswald Zu Beginn des Laubfalls in ein paar Wochen startet wieder die Holzernte für Laubhölzer...

Start der Onlinebestellung für Brennholz aus dem Staatswald

Zu Beginn des Laubfalls in ein paar Wochen startet wieder die Holzernte für Laubhölzer im Wald. Aus dem Staatswald kann der wertvolle Brennstoff Holz für Ofen und Kamin ausschließlich online bestellt werden. Den Brennholz-Webshop des Forstbezirks Tauberfranken finden Sie unter www.forstbw.de. Durch die Eingabe des Forstbezirks und das für den Käufer infrage kommende Forstrevier erhalten Kunden auf einen Blick alle Informationen zu den angebotenen Holzarten und Preisen. Die Abgrenzungen der Forstbezirke und Forstreviere können einer interaktiven Landkarte der Homepage von ForstBW entnommen werden. Bei den Forstbezirken kann Brennholz nur als „Brennholz lang“ ab Waldstraße erworben werden. Brennholz lang wird an gut befahrbaren Wegen gelagert. Die Bestellmenge ist für den privaten Kunden auf 20 fm je Bestellung begrenzt. Zwischen der Online-Bestellung und Bereitstellung des Holzes kann einige Zeit vergehen. Das bestellte Holz wird aus dem aktuellen Herbst- und Wintereinschlag bereitgestellt.

Für die Bestellung müssen Sie als Kunde registriert sein. Stammkunden können einen Newsletter abonnieren, über den Sie weitere Informationen für das/die ausgewählten Reviere erhalten oder wenn Lose im Direktverkauf angeboten werden. Als Kunde haben Sie die Möglichkeit, das Holz direkt im Wald am Weg aufzuarbeiten.
Mit der Begleichung der Rechnung erhält der oder die Käufer/in unverzüglich eine Zahlungsbestätigung bzw. eine Abfuhrfreigabe für das bezahlte Holz sowie eine Fahrgenehmigung für den betroffenen Waldort von ForstBW. Diese Bestätigung muss ein Käufer bei der Abfuhr mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen. Das Holz wird polterweise in langer Form an Pkw-befahrbaren Waldwegen gelagert und in haushaltsüblichen Mengen angeboten. Der Bestellzeitraum für den Wintereinschlag endet am 31.12.2024
Der Staatswald als FSC-C120870-zertifizierter Betrieb steht in besonderer Verantwortung hinsichtlich der Befahrung und der Einhaltung der Derbholzgrenze.
Im Wald darf das Brennholz mit der Motorsäge nur von Personen über 18 Jahren aufgearbeitet werden, die an einem qualifizierten Motorsägenlehrgang teilgenommen haben. Der Lehrgang muss den Anforderungen der gesetzlichen Unfallversicherungsträger entsprechen. Der Nachweis ist bei der Aufarbeitung im Wald mitzuführen und auf Verlangen dem Forstrevierleitenden vorzuzeigen. Bei der Arbeit mit der Motorsäge ist stets die vorgeschriebene Sicherheitsausrüstung zu tragen. Diese besteht aus Helm mit Gesichts- und Gehörschutz, Schnittschutzhose, Sicherheitsschuhen sowie Handschuhen. Für die Aufarbeitung dürfen nur Bio-Sägekettenhaftöl und Sonderkraftstoff (Alkylatbenzin) verwendet werden.

Für allgemeine Fragen steht zu den üblichen Geschäftszeiten gern der Forstbezirk Tauberfranken, Steinstraße 15, 74638 Waldenburg, unter Tauberfranken@forstBW.de zur Verfügung. Telefonische Bestellungen können nicht bearbeitet werden.

Erscheinung
Assamstadt Aktuell
NUSSBAUM+
Ausgabe 39/2024
von Gemeinde Assamstadt
27.09.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.

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