NUSSBAUM+
Aus dem Landkreis

Forstamt Rottweil

Das Forstamt des Landkreises Rottweil informiert: Borkenkäfermonitoring 2025 – Angebot eines Schulungstermins in Schiltach und Informationen zur...

Das Forstamt des Landkreises Rottweil informiert:

Borkenkäfermonitoring 2025 – Angebot eines Schulungstermins in Schiltach und Informationen zur Förderung

Das Überwachen ihrer Waldbestände (=Borkenkäfermonitoring) auf Borkenkäferbefall ist eine wichtige Maßnahme, um Befall rechtzeitig erkennen und entsprechende Bekämpfungsmaßnahmen in die Wege leiten zu können. Jeder Waldbesitzende ist für die Kontrolle seiner Waldfläche auf Sturmholz und Käferbefall sowie für die Aufarbeitung der befallenen Hölzer selbst verantwortlich und gesetzlich dazu verpflichtet. Schulung zum Borkenkäfermonitoring

In Schiltach bieten die Forstrevierleiter von Schiltach und Schenkenzell am Freitag, 13.06.2025, um 16 Uhr eine Schulung zum Borkenkäfermonitoring an.

Dabei lernen Sie

• die Arten und die Biologie der Borkenkäfer kennen,

• wie Sie einen Befall erkennen können,

• welche forstlichen Maßnahmen gegen den Befall notwendig sind

• und welche natürlichen Gegenspieler es gibt, die bei der Borkenkäferbekämpfung mit-helfen können.

Treffpunkt ist im Zellersgrund am Gründlebühlweg in Schiltach.

Link für GoogleMaps: maps.app.goo.gl/iBJ66BkXF8iQLM7G8

Koordinaten: 48°17'18.3"N 8°21'21.7"E bzw. 48.288417, 8.356028

Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebescheinigung.

Förderung des Borkenkäfermonitorings im Jahr 2025 möglich

Das Borkenkäfermonitoring 2025 ist nur im Privatwald bis zu einer Forstbetriebsgröße von maximal 200 ha förderfähig, dabei ist eine Mindestfördersumme von 250 € zu beachten (hierfür müssen mind. 21 ha förderfähige Monitoringflächen erreicht werden).

Die Kontrollen müssen vom Boden aus (keine Drohnen) und durch „geschulte Hilfskräfte“ durchgeführt werden, dies sind i.d.R. Waldbesitzende mit langjähriger Erfahrung. Es können aber auch vom Waldbesitzenden beauftragte Waldarbeiter oder forstliche Dienstleister sein. Eine Qualifikation, Schulung, Einweisung oder mehrjährige Erfahrung muss für diejenigen nachgewiesen werden, die das Borkenkäfermonitoring durchgeführt haben – z. B. durch entsprechende Zeugnisse, Bescheinigungen, Arbeitsvertrag, Rechnung.

Da das Borkenkäfermonitoring ein Sonderförderverfahren ist und der Förderantrag erst nach Maßnahmenabschluss bei der Unteren Forstbehörde eingereicht wird, ist es zwingend notwendig, dass die Maßnahme vom Waldbesitzenden rechtzeitig vor Maßnahmenbeginn per E-Mail bei der zuständigen Forstrevierleitung angezeigt wird. Eine fehlende formlose Anzeige kann zum Förderausschluss führen. Die formlose Anzeige dient der Überprüfung der Maßnahme und Feststellung der Förderfähigkeit durch die Revierleitung.

Bitte teilen Sie der zuständigen Revierleitung in der formlosen Anzeige bzgl. Borkenkäfermonitoring folgende Informationen mit:

• Betreff in der E-Mail: „formlose Anzeige Borkenkäfermonitoring, Name, Vorname“

• Vollständiger Name/Vorname des Waldbesitzenden (inkl. Adresse und Kontaktdaten)

• jeweilige Gemeinde und Gemarkung, betroffene Flurstücke, voraussichtliche abgesuchte Flächen in Hektar,

Weitere Informationen zur Förderung des Borkenkäfermonitorings finden Sie auf unserer Homepage unter www.landkreis-rottweil.de/forstamt/Forstliche-Foerderung

Erscheinung
Bürger & Gemeinde – Amtsblatt und Gäste-Journal von Lauterbach
NUSSBAUM+
Ausgabe 23/2025
von Landratsamt Rottweil
06.06.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Lauterbach
Kategorien
Aus dem Landkreis
Politik
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto