Der Gemeinderat hat letztmals am 26.2.2016 der Forstneueinrichtung für die Jahre 2016 – 2025 zugestimmt. Das Regierungspräsidium Freiburg hat nun in Zusammenarbeit mit dem Forstamt Göppingen und der Gemeinde als Waldeigentümer die Forsteinrichtung für die Jahre 2026 – 2035 erarbeitet. Die Gemeinde Albershausen verfolgt im gesamten Gemeindewald mit einer Holzbodenfläche von rd. 106 ha den Grundsatz der nachhaltigen, naturnahen und klimaangepassten Waldpflege. Diese beinhaltet eine Berücksichtigung der ökologischen, ökonomischen, sozialen und Klimaschutz-Funktion. Der Waldbesitzer formuliert langfristige Ziele, die in der Forsteinrichtung in operationalen Einzelplanungen umgesetzt werden. Dadurch kommt die Gemeinde Albershausen ihrer besonderen Allgemeinwohlverpflichtung als kommunaler Waldbesitzer nach und erfüllt die rechtlichen Voraussetzungen nach dem Landeswaldgesetz.
Der Revierförster Herr König beantwortete verschiedene Fragen der Gemeinderäte.
Der Gemeinderat stimmt der Forstneueinrichtung 2026 – 2035 einstimmig zu.


