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Forstrevier Aldingen

Information für Privatwaldbesitzer Pflanzenbestellung Für das kommende Frühjahr können über das Forstrevier Aldingen wieder Forstpflanzen...

Information für Privatwaldbesitzer

Pflanzenbestellung

Für das kommende Frühjahr können über das Forstrevier Aldingen wieder Forstpflanzen bestellt werden. Für die Lieferung Ende März/Anfang April – je nach Witterung – sollte Ihre Bestellung bis in der 1. Märzwoche erfolgt sein. Bestellungen ausschließlich per E-Mail an: s.scheu@landkreis-tuttlingen.de. Per E-Mail kann eine Eingangsbestätigung zurückgesendet, Rückfragen gestellt und der Abholtermin sicher mitgeteilt werden. Bitte beachten Sie, dass wir in Großhandelsmengen die Pflanzen ordern; bestellen Sie daher wurzelnackte Ware in 25er-Schritten.

Stammholz Frischeinschlag

Nachfrage und Preis sind nach wie vor auf hohem Niveau und auch die Käferrestbestände veranlassen auch weniger versierte Waldbesitzer zu Holzerntemaßnahmen; hier deshalb ein paar Grundsätze der Stammholzaushaltung:

Prüfung des Abhiebes des gefällten Baumes

Ist er durch Rotfäule verfärbt, aber nagelfest, geht der untere Abschnitt oder auch mehrere als Kilben 4,10 m (5,10 m) in die Verpackung – extra lagern! Weich oder gar hohl gibt Brennholz bis nagelfest oder weiß.

Ist er danach oder nach dem Beisägen der Wurzelanläufe immer noch stärker als 65 cm und nicht dürr, trennen wir einen Block mit 5,20 m ab – Mindestmittel 52 cm m.R. - extra lagern!

Für den Stamm gelten folgende Aushaltungskriterien:

  • Stammholz 10-19 m lang, Mindestmittendurchmesser 16cm m.R.

Zopf 15 cm m.R., möglichst lang aushalten, am Abhieb maximal 65 cm m.R. Trennung von Dürr- und Frischholz auf gesonderten Poltern ist für eine optimale Preisfindung wichtig

Kein Mistel- und Krebsbefall im Stammholz!

  • Kilben und Gipfel 4m/(5m) lang Mindestmittendurchmesser 16cm m.R.

Zopf 15 cm m.R. vom Stammholz getrennt lagern

  • Längenzumaß 1 % mindestens 10 cm
    Die abgeschlossenen Verträge lassen eine Aushaltung von Hölzern unter 10 m Länge beim Stammholz nicht zu.

Gipfelstücke in langer Form – oberhalb des 19m-Hauptstamms – können nicht mit übernommen werden; auf 4,10 m/5,10 m einkürzen und zu den Kilben lagern.

Für eine reibungslose Abwicklung von Aufnahme und Verkauf ist ein lesbarer Anschrieb durch den Waldbesitzer von der Baumart Tanne „TA“ sowie Länge und Durchmesser beim Stammholz notwendig.

Ebenso sind alle Durchmesser bei Kilben- und Gipfelpoltern auf einer Seite des Polters anzuschreiben, um eine vollständige Aufnahme sicherzustellen.

Standardlängen Kurzholz

Standardlängen sind alle gleich lang, i.d.R. einheitlich 4 oder 5 Meter lang und werden nach Güten getrennt gelagert und verkauft. Käferhölzer aus Erstaufforstungen der letzten 60 Jahre gehen als Langholz wegen der Trockenrisse in den schwachen oberen Stammteilen zurzeit nicht, daher so:

Auch hier gilt es zuerst nach innerer Güte zu sortieren: Wenn durch Rotfäule verfärbt, aber nagelfest, geht der untere Abschnitt oder auch mehrere als 1. Kilben 4,10 m in die Verpackung – extra lagern! 10 fm /Ort / Sammelpunkt. Weich oder gar hohl gibt Brennholz bis nagelfest oder weiß.

Innen gesundes Holz trennen wir einerseits nach 2. B frisch 5,10 m – mit grüner Rinde – und andererseits als 3. C trocken/Käfer, auch 5,10 m, diese 2 Qualitäten werden auf separaten Poltern nebeneinander gelagert, die gemeinsame Menge soll über 10 fm betragen. Auch hier gilt 1 cm mind.10 cm Längenzumaß, Zopf 15 Mittel 16 cm m.R.

Das Käferholzmittel ändert sich marktbedingt mehrmals pro Saison.

Alle Hiebe von starkem Stammholz– gesundes Stammholz mit über 65 cm m. R. am Abhieb, das einen oder gar mehrere Starkholzabschnitte (5m) ergibt – sowie dem Frischeinschlag von gesunden (4 o. 5 m) Schwachholzabschnitten wird weiterhin mit dem Revierleiter am stehenden Stamm vor der Holzernte vor Ort besprochen.

Beförsterung

Seit 2020 erfolgt die Gebührenerhebung für die Privatwaldbetreuung über die Zeit bei einem reduzierten (bezuschussten) Stundensatz. Dies erfordert seither einen bestimmten Ablauf:

Der Waldbesitzer schließt vor Inanspruchnahme von forstlichen Betreuungsleistungen eine Vereinbarung, den sog. PW1-Vertrag, mit der Kreisforstverwaltung ab. Der Vertrag wird auf Anforderung zugeschickt.

In dieser Vereinbarung ist die Beantragung des Zuschusses zur Reduzierung des Stundensatzes enthalten. Mit Unterzeichnung und Einreichung des Antrages können dann die gewohnten Betreuungsleistungen in Anspruch genommen werden. Im Umkehrschluss bedeutet dies aber auch, dass ohne gültigen Vertrag z.B. kein Holz aufgenommenund verkauft werden kann. Der Vertrag gilt 5 Jahre, die Verlängerung wird nach Ablauf zugesandt.

Forstschutzmittel

Die Käferereignisse und der Klimawandel und die Anpflanzung bisher rarer Baumarten erfordern auch den Einsatz von Forstschutzmitteln. Neben den bekannten Verbißschutzstreichmitteln (in 5 kg Einheiten) können über eine Sammelbestellung des FA übers Forstrevier Aldingen auch die aktuell präferierten Drahthosen aus unverzinktem Eisen (also plastikfrei) nebst 22 mm Pfählen bezogen werden, hier ist die Bestelleinheit 100-stückweise. Die Modalitäten sind wie bei Pflanzenbestellung ausschließlich per Mail unter „Forstschutz 2026“. Bestellende 4.2.2026

1246 ist abgeschaltet

Aufgrund von verändertem Nutzerverhalten der Waldbesitzer (die meisten rufen untertags von Handy zu Handy an oder mailen) in Verbindung mit IT-Umstellungen wurde die Festnetznummer der Reviers Aldingen abgeschaltet.

Erscheinung
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