Neuenstadt a. K. hatte zuletzt im Jahr 2020 einen Lärmaktionsplan aufgestellt. Mit den im Jahr 2023 veröffentlichten Lärmkarten der Landesanstalt für Baden-Württemberg (LUBW) besteht nun die Notwendigkeit zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans.
Es sollen weitere Straßen mit relevanten Lärmeinwirkungen auf die umgebende Wohnbebauung ergänzt werden. Dafür wurde im Juli 2025 mit einer Verkehrserhebung eine aktuelle, detaillierte Datengrundlage geschaffen. Die Aufbereitung und Hochrechnung der Belastungswerte wurden vom Ingenieurbüro Heine und Jud aus Stuttgart anhand der RLS-19 (Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen – Ausgabe 2019) vorgenommen.
Es wurden nachstehende Schwerpunkte untersucht:
Dem Gemeinderat wurde am 23.3.2026 der Entwurf des Lärmaktionsplans vorgestellt. Er hat beschlossen, die Offenlage (Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange) des Entwurfs des Lärmaktionsplans durchzuführen.
Der Lärmaktionsplan wird daher vom
13.4. bis 22.5.2026 (je einschließlich)
im Rathaus Neuenstadt, Hauptstraße 50, 74196 Neuenstadt a. K., Bauamt im 1. OG, vor dem Zimmer 25, zu den üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt.
Der Entwurf des Lärmaktionsplans ist in diesem Zeitraum ebenfalls auf der Internetseite der Stadt Neuenstadt unter dem Link:
www.neuenstadt.de/wohnen-leben/bauen-wohnen/laermaktionsplan
einsehbar.
Während dieses Zeitraums können Anregungen und Hinweise vorgebracht werden.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, z. B. per E-Mail an post@neuenstadt.de (mit der Bitte um Angabe der vollständigen Anschrift) oder bei Bedarf auch auf anderem Wege z. B. schriftlich an die Stadt (Hauptstraße 50, 74196 Neuenstadt a. K.) oder mündlich zur Niederschrift im Rathaus in Zimmer 25 (Bauamt, Neubau 1. OG) während der allgemeinen Sprechzeiten.
Die Öffnungszeiten sind:
Montag bis Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag: 14.00 bis 16.30 Uhr
Donnerstag: 14.00 bis 18.00 Uhr
Nach der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt die Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen mit anschließender Feststellung des Lärmaktionsplans. Sodann erfolgt der Antrag auf Umsetzung der festgelegten Maßnahmen zur Lärmminderung bei den zuständigen Behörden (Regierungspräsidium Stuttgart, Abteilung Straßenwesen und Verkehr).
Neuenstadt, 10.4.2026
Andreas Konrad, Bürgermeister