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Fortschreibung des Lärmaktionsplans für Neuenstadt mit allen Stadtteilen

Neuenstadt a. K. hatte zuletzt im Jahr 2020 einen Lärmaktionsplan aufgestellt. Mit den im Jahr 2023 veröffentlichten Lärmkarten der Landesanstalt für...

Neuenstadt a. K. hatte zuletzt im Jahr 2020 einen Lärmaktionsplan aufgestellt. Mit den im Jahr 2023 veröffentlichten Lärmkarten der Landesanstalt für Baden-Württemberg (LUBW) besteht nun die Notwendigkeit zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans.

Es sollen weitere Straßen mit relevanten Lärmeinwirkungen auf die umgebende Wohnbebauung ergänzt werden. Dafür wurde im Juli 2025 mit einer Verkehrserhebung eine aktuelle, detaillierte Datengrundlage geschaffen. Die Aufbereitung und Hochrechnung der Belastungswerte wurden vom Ingenieurbüro Heine und Jud aus Stuttgart anhand der RLS-19 (Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen – Ausgabe 2019) vorgenommen.

Es wurden nachstehende Schwerpunkte untersucht:

  • Bürg: Züttlinger Straße (L1095), von Abzweig Marienstraße/Ortsschild bis Kreisverkehr Neuenstadt
    empfohlene Maßnahme: Festsetzung 30 km/h (Lärmschutz) von Abzweig Marienstraße bis Ortsschild
  • Bürg: Gochsener Straße (K2013) vom Ortsschild Bürg bis Einmündung Züttlinger Straße (L1095)
    empfohlene Maßnahme: Festsetzung 30 km/h (Lärmschutz)
  • Stein: L 720, gesamte Ortsdurchfahrt tags und nachts
    empfohlene Maßnahme: Festsetzung 30 km/h (Lärmschutz) von Einmündung Alte Neudenauer Straße/Kurmainzstraße 38 bis Abzweigung Weißbaumstraße
  • Kochertürn: Theo-Förch-Straße, beginnend ab Einmündung Am Kocherberg über Kocherbrücke bis Bahnhofstraße
    empfohlene Maßnahme: Festsetzung 30 km/h (Lärmschutz)
  • Cleversulzbach: Ortsdurchfahrt Neuenstädter Straße/Eberstädter Straße/Brettacher Straße
    empfohlene Maßnahme: Festsetzung 30 km/h (Lärmschutz) von Einmündung Kieshofstraße bis Ortsmitte/Eberstädter Straße/Neuenstädter Straße
  • Neuenstadt: Öhringer Straße, von Einmündung Goethestraße bis Kreuzungsbereich Gymnasiumstraße/Benzstraße
    empfohlene Maßnahme: Festsetzung 50 km/h, Untersuchung von verkehrlichen Maßnahmen

Dem Gemeinderat wurde am 23.3.2026 der Entwurf des Lärmaktionsplans vorgestellt. Er hat beschlossen, die Offenlage (Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange) des Entwurfs des Lärmaktionsplans durchzuführen.

Der Lärmaktionsplan wird daher vom

13.4. bis 22.5.2026 (je einschließlich)

im Rathaus Neuenstadt, Hauptstraße 50, 74196 Neuenstadt a. K., Bauamt im 1. OG, vor dem Zimmer 25, zu den üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt.

Der Entwurf des Lärmaktionsplans ist in diesem Zeitraum ebenfalls auf der Internetseite der Stadt Neuenstadt unter dem Link:

www.neuenstadt.de/wohnen-leben/bauen-wohnen/laermaktionsplan

einsehbar.

Während dieses Zeitraums können Anregungen und Hinweise vorgebracht werden.

Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, z. B. per E-Mail an post@neuenstadt.de (mit der Bitte um Angabe der vollständigen Anschrift) oder bei Bedarf auch auf anderem Wege z. B. schriftlich an die Stadt (Hauptstraße 50, 74196 Neuenstadt a. K.) oder mündlich zur Niederschrift im Rathaus in Zimmer 25 (Bauamt, Neubau 1. OG) während der allgemeinen Sprechzeiten.

Die Öffnungszeiten sind:

Montag bis Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr

Dienstag: 14.00 bis 16.30 Uhr

Donnerstag: 14.00 bis 18.00 Uhr

Nach der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt die Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen mit anschließender Feststellung des Lärmaktionsplans. Sodann erfolgt der Antrag auf Umsetzung der festgelegten Maßnahmen zur Lärmminderung bei den zuständigen Behörden (Regierungspräsidium Stuttgart, Abteilung Straßenwesen und Verkehr).

Neuenstadt, 10.4.2026

Andreas Konrad, Bürgermeister

Erscheinung
Neuenstadter Nachrichten
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Ausgabe 15/2026
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