Alexander Warsow, Inhaber des Planungsbüros subdivo (vormals Ingenieurbüro Blaser), stellte bei der jüngsten Sitzung des Gemeinderats in Enzklösterle den Vorentwurf zur 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft (VVG) Oberes Enztal vor. Der Gemeinderat stimmte dem Vorentwurf einstimmig zu und beschloss die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Der gemeinsame Ausschuss der VVG Oberes Enztal hat im März 2021 beschlossen, den Flächennutzungsplan (FNP) aus dem Jahr 2010 für die drei Gemeinden Enzklösterle, Bad Wildbad und Höfen fortzuschreiben. Der FNP ist eine vorbereitende Bauleitplanung, die noch kein direkt verbindliches Baurecht schafft. Er bindet jedoch nachgeordnete Planungen und steuert so die Entwicklung der Kommunen.
Zunächst wurden die Ziele der Fortschreibung des FNP formuliert. Diese sind die nachhaltige Siedlungsentwicklung mit der Schaffung von Wohnraum und der Förderung der lokalen Wirtschaft, der Schutz von Natur und Landschaft sowie die Sicherung und der Ausbau der Infrastruktur, jeweils unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen und der kommunalspezifischen Herausforderungen und Besonderheiten wie zum Beispiel die touristische Entwicklung.
Als Nächstes wurde die bestehende Nutzung erhoben, die Bevölkerungsentwicklung prognostiziert und die Wohnraumbedarfsanalyse den Vorstellungen der Gemeinden in Bezug auf die Entwicklung von Flächen für Wohnraum und Gewerbe gegenübergestellt. In Enzklösterle mussten zudem der Tourismus, die Einhaltung des Waldabstands, der Naturschutz, das Mindestflurkonzept und die Hochwassergefahrenkarten berücksichtigt werden. So werden die konkreten Flächen ermittelt, die die Kommune in den nächsten zehn bis 15 Jahren weiterverfolgen will, und für jede einzelne Fläche wird ein gesonderter Steckbrief erstellt, der in der Begründung des FNP niedergeschrieben wird.
Von den 2018 Hektar Fläche der Gemeinde Enzklösterle entfallen 95 Prozent auf Wald und Wiesen und nur 59 Hektar sind Siedlungsfläche. Diese Siedlungsfläche verteilt sich auf 53 Prozent Wohnbaufläche, 19 Prozent Industrie- und Gewerbefläche, 15 Prozent Sport-, Freizeit- und Erholungsflächen und acht Prozent mit gemischter Nutzung. Dazu kommen noch drei Prozent mit besonderer funktionaler Prägung und zwei Prozent Friedhofsflächen.
Für den Baulandbedarf ist die Bevölkerungsentwicklung wichtig. Für Enzklösterle wird erwartet, dass die Bevölkerungszahl bis zum Jahr 2045 etwa gleich bleibt. Zudem wird eingerechnet, welche Flächen momentan zur Bebauung zur Verfügung stehen würden und wie viel Leerstände es gibt. Rein rechnerisch ergibt sich für Enzklösterle ein Bedarf von minus zehn Hektar, also kein Bedarf für neue Wohnbauflächen.
Tatsächlich weist der Flächennutzungsplan aber elf Wohngebiete mit einer Gesamtfläche von 5,9 Hektar aus, die weiterentwickelt werden können. Meist handelt es sich hierbei um Arrondierungen und Bauwünsche. Dazu kommen noch fünf Mischgebietsflächen mit einer Gesamtfläche von 2,3 Hektar. Hier handelt es sich meist um Umnutzungen oder Änderungen. 1,3 Hektar für zwei Gewerbeflächen, sechs Sonderbauflächen für touristische Nutzung mit einer Gesamtfläche von 7,5 Hektar und 0,5 Hektar als Gemeinbedarfsfläche für die neue Dorfmitte runden das Bild ab.
Diese Flächen sind deutlich größer als der prognostizierte Bedarf, doch Enzklösterle braucht eine Grundlage für seine weitere Entwicklung und möchte gegebenenfalls auch Bedarf schaffen. Es stellt sich die Frage: Welche dieser geplanten Gebiete sollen weiterverfolgt werden und welche werden verworfen? Nach dem Eingang der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Bevölkerung wird man der Frage näherkommen.
Wenn alle drei Gemeinden zustimmen, kann der vorliegende Vorentwurf des Flächennutzungsplanes veröffentlicht werden. Ab Oktober werden die Stellungnahmen dann vorliegen, die während des Winters vom Büro subdivo bearbeitet werden. Im Frühjahr 2026 wird der geänderte Entwurf erneut den drei Gemeinderäten zum Beschluss vorgelegt und dann noch mal offengelegt. Alexander Warsow äußerte die Hoffnung, dass das Verfahren noch vor der Sommerpause 2026 abgeschlossen werden könnte.
Bürgermeisterin Sabine Zenker ergänzte, dass der Flächennutzungsplan quasi eine Absichtserklärung der Gemeinde ist, die dann aber erst noch mittels eines Bebauungsplanes in tatsächliches Recht umgewandelt werden muss. Der FNP umfasst einen recht langen Zeitraum, in dem sich viel ändern kann, wie zum Beispiel die Bevölkerungsentwicklung oder das Baurecht. Die Unterlagen zum FNP werden auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht und in Papierform im Rathaus bereitgehalten, sodass jeder Bürger die Möglichkeit hat, sich zu informieren.
Sebastian Frey dankte Warsow für die Präsentation und zeigte sich gespannt auf die Stellungnahmen und die Diskussion. Michael Faschon wies darauf hin, dass die Verabschiedung des Flächennutzungsplanes im Sommer 2026 wichtig für die Planungssicherheit ist. Die Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinde würden aber von ihrer jeweiligen Finanzsituation abhängen. Bürgermeisterin Sabine Zenker schloss mit dem Hinweis, dass die Gemeinde auch schon vor dem endgültigen Beschluss des FNP eine gewisse Flexibilität und Planungshoheit habe und bei Bedarf auch planungsrechtlich agieren könne, ohne auf den FNP warten zu müssen. (cb)