Das Förderprogramm Baumschnitt wird für weitere drei Jahre fortgesetzt (2026 bis 2028).
Der OGV Kiebingen wird für seine Mitglieder wieder einen Sammelantrag stellen. Die Vereinsmitglieder wurden bereits über die neuen Bedingungen im Newsletter informiert.
Es besteht für weitere Streuobstbewirtschafter/innen die Möglichkeit, einen eigenen Sammelantrag beim Regierungspräsidium Tübingen zu stellen. Informationen zum Förderprogramm finden sich auf der Homepage des Regierungspräsidiums Tübingen unter:
rp.baden-wuerttemberg.de/themen/wirtschaft/foerderungen/seiten/streuobst/.


