Nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima 2011 hat die Bundesregierung beschlossen, bis Ende 2022 schrittweise aus der Kernenergie auszusteigen. Gleichzeitig wurde ein umfangreiches Gesetzespaket zur Förderung erneuerbarer Energien auf den Weg gebracht.
Wesentliche Gesetzesgrundlage ist zwischenzeitlich das „Erneuerbare-Energie-Gesetz 2023“.
Anlagen wie Wasserkraftwerke, Windkrafträder, Solar- und Photovoltaik-Anlagen werden mit großer Sorgfalt hinsichtlich der Tierwelt, Natur und Menschen und auf Grundlage umfangreicher Vorschriften geplant. Die Energiewende ist politisch und gesetzlich entschieden.
An diesem Platz sollen Fragen und Antworten zur Energiewende in Sulz für Bürgerinnen und Bürger fortlaufend veröffentlicht werden. Auskunft zu kommunalen Themen rund um die Energiewende erhalten Sie unter der E-Mail-Adresse: energiewende@sulz.de bei der Stadtverwaltung Sulz. Fragen und Anliegen zu politischen Themen werden nicht bearbeitet.
Wie ist der Flächenverbrauch im Vergleich zu anderen Erneuerbaren Energien?
Baden-Württemberg gehört mit einem Waldanteil von 38 Prozent zu einem der waldreichsten Bundesländer. Für die Natur sind lebendige Wälder mit einem hohen Anteil an alten und bereits abgestorbenen Bäumen von unschätzbarem Wert. Sie geben vielen Tier- und Pflanzenarten eine Heimat, bremsen den Klimawandel und halten Luft und Wasser sauber.
Dennoch: Wald ist nicht gleich Wald. Aus Sicht von NABU und BUND muss genau bewertet werden, welche Qualität der jeweilige Wald hat. Alte, naturnahe Wälder mit zahlreichen Bäumen im Alter von mindestens 140 Jahren sowie extensiv bewirtschaftete Waldflächen sind aus Sicht von BUND und NABU Tabugebiete für Windräder. Diese Wälder beherbergen in der Regel Habitate für zahlreiche streng geschützte Arten, die durch den Betrieb einer Windenergieanlage erheblich beeinträchtigt werden können.
Auf den bewaldeten Höhenlagen Baden-Württembergs bläst der Wind am stärksten. Windräder an solchen – sorgfältig ausgewählten – Standorten erbringen also die besten Erträge. Um möglichst wenig Waldfläche in Anspruch nehmen zu müssen, ist es wichtig, dass Flächen genutzt werden, die durch das Waldwegenetz bereits erschlossen sind.
Der Stromertrag je Hektar ist bei Windkraftanlagen um ein Vielfaches höher als bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Dieser wiederum übersteigt den Stromertrag bei der Biogasverstromung deutlich. Zukünftig könnte durch den vermehrten Einsatz von PV- und Windkraftanlagen statt Energiepflanzen die gleiche Energiemenge auf deutlich weniger Fläche erzeugt werden.