Die gesetzliche Rente fließt automatisch.Wer das denkt, kann lange warten. Um die gesetzliche Rente beziehen zu können, müssen Sie einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) stellen.
Nein. Die staatliche Rentengarantie schützt Sie davor, dass Ihre persönliche Rente von einem Jahr auf das andere sinkt. Lässt es die wirtschaftliche Lage nicht zu, die Rente zu erhöhen, weil die Bruttolöhne gesunken sind, ändert sich die Höhe nicht.
Stattdessen kommt in den darauffolgenden Jahren der Nachhaltigkeitsfaktor zum Tragen: Dabei wird die Senkung, die eigentlich hätte stattfinden müssen, mit einer späteren Erhöhung verrechnet. Die Renten steigen dann also nicht so stark, wie sie es angesichts der Lohnentwicklung hätten tun müssen.
Das stimmt grundsätzlich, allerdings ist der Anstieg der Rente gedeckelt. Das liegt an der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze. Geht der Verdienst über diese Grenze hinaus, zahlen Sie für den Teil, der die Grenze übersteigt, keine weiteren Beiträge in die Rentenversicherung. Dieser Teil des Gehalts zählt also nicht für die Berechnung der Rentenpunkte.
Nein. Menschen, die ihr reguläres Rentenalter erreicht haben, aber insgesamt nur auf eine Beitragszeit von unter fünf Jahren kommen, können sich ihre eingezahlten Beiträge erstatten lassen. Oft dürfte es aber lohnender sein, fehlende Beitragsjahre mit freiwilligen Zahlungen auszugleichen.
Der Jahrgang 1963 wird dieses Jahr 63 Jahre alt. Die könnten jetzt mit mindestens 35 Versicherungsjahren, mit 63 in Rente gehen, müssen aber 13,8 Prozent Abschläge hinnehmen – lebenslang. Wer 45 Versicherungsjahre erreicht hat, kann mit 64 und 10 Monate abschlagsfrei in Rente gehen. Die Regelaltersrente beginnt mit 66 und 10 Monaten.
Nein. Einmal Rentenabschläge, immer Rentenabschläge. Gehen Sie früher in Rente, als es Ihre Regelaltersgrenze vorsieht, ohne auf 45 Beitragsjahre zu kommen, sinkt Ihre Rente dauerhaft. Und zwar um 0,3 Prozent für jeden Monat, den Sie vor dem regulären Renteneintrittsalter in den Ruhestand gehen. Max. bis zu 14,4 Prozent – bis zum Lebensende.
Auch das stimmt in dieser Grundsätzlichkeit nicht. Rentner müssen nur dann keine Steuererklärung abgeben, wenn sie mit dem steuerpflichtigen Teil ihrer Jahresbruttorente unter dem Grundfreibetrag liegen. 2025 lag der Grundfreibetrag bei 12.096 Euro, 2026 beträgt er 12.348 Euro. Wie groß der steuerpflichtige Teil Ihrer Rente ist, hängt davon ab, in welchem Jahr Sie in Rente gegangen sind. Wessen Rente z. B. 2025 begonnen hat, muss seine Bezüge zu 83,5 Prozent versteuern. 16,5 Prozent bleiben steuerfrei.
Ihr Sozialverband VdK Philippsburg


