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Fraktionsantrag Nr. 3 betrifft eine Neuerung im Bundesbaugesetz

Die neue „Bauturbo“-Regelung, die Mitte Juni 2025 vom Bundeskabinett beschlossen wurde, hat erhebliche Auswirkungen auf Kommunen – sowohl positiv...

Die neue „Bauturbo“-Regelung, die Mitte Juni 2025 vom Bundeskabinett beschlossen wurde, hat erhebliche Auswirkungen auf Kommunen – sowohl positiv als auch mit Herausforderungen. Die Sonderregelung soll vor allem den schnellen Bau von Unterkünften für Geflüchtete und dringend benötigten Wohnraum ermöglichen, indem sie bürokratische und planungsrechtliche Hürden reduziert. Die Regelung erlaubt zeitlich befristete Ausnahmen vom geltenden Bauplanungsrecht, zum Beispiel ist Bauen ohne Bebauungsplan möglich, Abweichungen von Nutzungsarten (z. B. Wohnbau in Gewerbegebieten), Verfahren wie Umweltprüfungen und Beteiligung der Öffentlichkeit können beschleunigt oder reduziert werden, vorübergehende Bauten können leichter genehmigt werden, Flächen können flexibler genutzt werden. Es heißt, Kommunen bekommen mehr Entscheidungsspielraum. Wir wollen es genau wissen, deshalb lautet unser Beschlussantrag wie folgt:

“Unsere Fraktion bittet um eine Darstellung, welche konkreten Auswirkungen das neue Gesetz, genannt “Wohnbau-Turbo” auf unsere Kommune hat oder haben könnte. “

Städte und Gemeinden können künftig schneller grünes Licht für den Wohnungsbau geben – auch ohne Bebauungsplan. Das Bundeskabinett hat dafür Mitte Juni die neue „Bauturbo”-Regelung im Bundesbaugesetz beschlossen. Die neue Sonderregelung – Paragraph 246e Baugesetzbuch und weitere damit verbundene Neuregelungen ermöglichen weitreichende Abweichungen vom Bauplanungsrecht. Das heißt: Städte und Gemeinden können entscheiden, ob und in welchem Umfang sie diese nutzen.

Sie können künftig auf die Aufstellung eines Bebauungsplans verzichten.

Wir bitten die Verwaltung, darzustellen, ob und ggf. bei welchen Bauvorhaben diese Neuregelungen sich in Leinfelden-Echterdingen konkret auswirken können und ob LE davon profitiert. Wird auch ggf. die Bauverwaltung durch das neue Gesetz entlastet?


Erscheinung
Amtsblatt – Große Kreisstadt Leinfelden-Echterdingen
Ausgabe 28/2025
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