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Fraktionssitzung: Stellungnahme zu den TOPs der GR-Sitzung, 09.07.2025

Die Gemeinderäte der Freien Wähler-Fraktion trafen sich, um die Themen rund um das Gewerbegebiet Hirschberg zu besprechen. TOP 1/3: Stellungnahme...

Die Gemeinderäte der Freien Wähler-Fraktion trafen sich, um die Themen rund um das Gewerbegebiet Hirschberg zu besprechen.

TOP 1/3: Stellungnahme zur Entscheidungsvorlage für den Bebauungsplan „Gewerbepark Hirschberg Süd, 2. Änderung“

Der Gemeinderat hat die eingegangenen Anregungen aus der förmlichen Bürger- und Behördenbeteiligung zum Bebauungsplan „Gewerbepark Hirschberg Süd, 2. Änderung“ geprüft und entsprechende Anpassungen vorgenommen. Diese Änderungen erfordern eine erneute Offenlage des Plans.

Positive Argumente, die zur Entscheidungsvorlage führen:

Umweltverträglichkeit: Trotz der Änderungen im Plan werden die Umwelteingriffe weiterhin vollständig kompensiert, und der Umweltbericht wird fortlaufend aktualisiert.

Schutz der Zauneidechsen: Durch die Herausnahme des Sondergebietes „Photovoltaik“ aus dem Bebauungsplan sind im nachgewiesenen Zauneidechsen-Habitat keine Eingriffe mehr vorgesehen. Die Fläche wird als „private Grünfläche“ festgesetzt, auf der keine Bodenarbeiten zulässig sind, wodurch keine aufwändigen „CEF-Maßnahmen“ mehr erforderlich sind.

Anpassung an Einzelhandelsvorgaben: Die Bedenken des Regierungspräsidiums bezüglich zentren- und nahversorgungsrelevanter Einzelhandelsbetriebe wurden aufgegriffen. Eine weitere Gliederung des Gewerbegebietes in „GE3“ und „GE4“ wird vorgenommen, um die Entstehung von Einzelhandelsagglomerationen zu verhindern und so die raumordnerische Zulässigkeit des Plans sicherzustellen.

Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat wird gebeten, den einzelnen Beschlussvorschlägen zu den Anregungen und Stellungnahmen zuzustimmen. Die sich daraus ergebenden Planänderungen erfordern eine erneute Offenlage und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vom 14. Juli bis 14. August 2025. Diesem Vorschlag stimmen die Freien Wähler zu.

TOP 2/3: Bebauungsplan „Gewerbepark Hirschberg Süd, 2. Änderung“, erneute Beteiligungen

Nachdem der Gemeinderat bereits im Januar 2025 über die ersten Stellungnahmen zum Bebauungsplan „Gewerbepark Hirschberg Süd, 2. Änderung“ beraten hatte, wurde der angepasste Entwurf vom 17. Februar bis 21. März 2025 öffentlich ausgelegt. Aufgrund der daraufhin eingegangenen Anregungen sind jedoch wesentliche Änderungen am Planentwurf notwendig.

Wichtige Änderungen im Bebauungsplan

  • Das bisher als Sondergebiet „Photovoltaik“ ausgewiesene Areal wird aus dem Plan genommen. Die geplante Freianlage wird stattdessen nach § 35 Abs. 1 BauGB genehmigt.
  • Die Liste der unzulässigen Nutzungen wird erweitert und schließt nun auch selbstständige Lagerhäuser und -hallen ein.
  • Das Gewerbegebiet wird weiter unterteilt und um ein „GE4“ ergänzt, um die Nutzung genauer zu regeln.
  • Bestimmungen zur Versickerung von Niederschlagswasser auf privaten Grundstücken werden konkretisiert.
  • Es gibt neue und präzisere Regelungen zu ökologischen Ausgleichsmaßnahmen, insbesondere zur Anlage von Gehölzpflanzungen und Blühmischungen sowie zur Überprüfung des Erfolgs von Nistkästen für Höhlenbrüter und Maßnahmen für die Klappergrasmücke durch mehrjährige Monitorings.

Die Begründung für den Plan wird ebenfalls überarbeitet, um klarzustellen, dass bestimmte im neuen Plan ausgeschlossene Nutzungen in einem angrenzenden Gewerbegebiet bereits vorhanden oder erlaubt sind.

Nächste Schritte: Aufgrund dieser umfassenden Änderungen ist eine erneute Offenlage des neuen Entwurfs und eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange erforderlich. Dies findet vom 14. Juli bis 14. August 2025 statt.

Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat soll sowohl den geänderten Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften beschließen als auch die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden. Diesem Vorschlag stimmen die Freien Wähler zu.

Weitere Informationen folgen.

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Hirschberg an der Bergstraße
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Ausgabe 29/2025
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