Im Straßenverkehr und vor Gebäuden sieht man immer wieder zwei unterschiedliche Schilder für Feuerwehrzufahrten. Es stellt sich die Frage, ob beide gleichermaßen gelten.
Ja, zumindest was die rechtlichen Konsequenzen betrifft. Beide Schilder bedeuten, dass hier Parken und Halten verboten ist. Ein Verstoß wird mit Bußgeld belegt und das Fahrzeug kann sofort kostenpflichtig abgeschleppt werden. Das weiße Schild mit dem roten Rand ist eine Kennzeichnung, die häufig bei Wohnanlagen und Gewerbebauten zu finden ist, die ein größeres Gebäude umfassen.
Die Gestaltung des Schildes ist nicht verbindlich, üblich sind rechteckige Schilder mit rotem Rand uns schwarzer Schrift. Außerdem muss die anordnende Gemeinde bzw. Behörde genannt sein. Das amtliche Verkehrszeichen 283 (Halteverbot) mit Zusatzschild „Feuerwehranfahrtszone“ oder „Feuerwehrzufahrt“ mit schwarzem Rand und schwarzer Schrift kann eine Einfahrt oder einen Straßenabschnitt betreffen.
Auch in diesem Jahr fand eine der Stationen, die im Zusammenhang der UHU-Übung durchlaufen wurden, am Feuerwehrhaus in Waldenbuch statt. Die Zusammenarbeit mit uns und der reibungslose Ablauf wurden beim Übungsabschluss betont. Die Feuerwehr Waldenbuch war einmal mehr gerne als Gastgeber an einer der Aufgaben beteiligt.
Freitag, 7. Februar, 19.00 Uhr: Zug 1