Derzeit häufen sich bei der Gemeindeverwaltung wieder Beschwerden über freilaufende Hunde. Insbesondere auf den Wegen um Villingendorf kommt es immer wieder zu Begegnungen mit freilaufenden Hunden. Bitte beachten Sie als Hundehalter, dass es Mitmenschen gibt, die nicht unbegrenzt Ihre Liebe zu einem solchen Tier teilen und beim Anblick eines Hundes eine gewisse Bedrohung oder Angst empfinden. Auch diesen Menschen gegenüber gilt in besonderem Maß Ihre Verantwortung als Hundebesitzer.
Wir möchten deshalb an dieser Stelle wieder einmal auf die betreffende Regelung in der Polizeiverordnung der Gemeinde Villingendorf hinweisen:
§ 10 Gefahren durch Tiere
(1) Tiere sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass niemand gefährdet wird.
(2) …
(3) Im Innenbereich (§§ 30 - 34 Baugesetzbuch) sind auf öffentlichen Straßen und Gehwegen Hunde an der Leine zu führen. Ansonsten dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen.
Wir bitten alle Hundebesitzer, durch ein verantwortungsbewusstes Verhalten für die Vermeidung von Belästigungen durch ihre Vierbeiner zu sorgen und die Bestimmungen der Polizeiverordnung zu beachten. Es liegt nicht in unserem Interesse, diese Bestimmungen mit Bußgeldern durchsetzen zu müssen.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis.
Ihre Gemeindeverwaltung