Gemeinde Dettenheim
76706 Dettenheim
Aus den Rathäusern

Freilaufende Hunde und Hundekot – ein ständiges Ärgernis

Liebe Hundehalterinnen und Hundehalter, bei der Gemeinde Dettenheim gehen immer wieder Beschwerden über Verunreinigungen durch Hundekot auf öffentlichen...

Liebe Hundehalterinnen und Hundehalter,

bei der Gemeinde Dettenheim gehen immer wieder Beschwerden über Verunreinigungen durch Hundekot auf öffentlichen Flächen und auf landwirtschaftlich genutzten Grundstücken ein.

Die Beschwerden richten sich darüber hinaus auch gegen Hundehalter(innen), welche ihr Tier freilaufen lassen, obwohl sich Menschen, zum Teil in Begleitung von anderen Hunden oder Weidetiere (in den Koppeln)nähern. Dies kann zu gefährlichen Begegnungssituationen mit Verletzungsgefahren für Mensch und Tier führen. Darüber hinaus lassen Hundehalter(innen) ihre Hunde auf gepachteten Wiesen Löcher graben und schauen dabei zu. Dies ist gefährlich für Mensch und Maschinen bei der Heuarbeit. Durch die Löcher können Menschen sich verletzen und Maschinen zerstört werden.

In § 9 (Gefahren durch Tiere) der Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigung der Allgemeinheit, zum Schutz Grün- und Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnummern (Polizeiliche Umweltschutz-Verordnung) ist zudem geregelt, dass im Innenbereich (§§ 30 – 34 Baugesetzbuch) auf öffentlichen Straßen und Gehwegen Hunde an der Leine zu führen sind. Ansonsten dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen.

Hundekot auf Bürgersteigen, Rad- und Fußwegen, Spielplätzen und Grünanlagen ist nicht nur ekelerregend, sondern auch gesundheitsschädlich. Diese Seite der Hundehaltung kann leicht durch mehr Verantwortungsbewusstsein vermieden werden. Leidtragende sind Spaziergänger, die in die „Häufchen“ hineintreten. Mit diesen Verschmutzungen im Bereich öffentlicher Anlagen und Spielplätze wird der gemeindliche Bauhof tagtäglich konfrontiert. Hundekot, insbesondere auf Spielplätzen, ist nicht nur eine hässliche bzw. ärgerliche Angelegenheit, sondern kann auch für die Kinder gesundheitsschädlich sein. Und letztendlich sind auch die Haus- und Grundstückseigentümer verärgert, da diese die Pflicht haben, den Gehweg zu reinigen und somit auch den Hundehaufen zu entfernen. Es muss auch nicht sein, dass den Landwirten die Hinterlassenschaft der Vierbeiner beim Mähen oder Abernten der Anbauflächen „um die Ohren fliegt“. Dies ist nicht nur sehr unappetitlich, sondern der Hundekot kann auch gefährliche Krankheitserreger enthalten, welche dann von den Weidetieren aufgenommen werden.

Deshalb unser Appell an Sie als verantwortungsbewusste Hundehalter(innen):

  • Lassen Sie Ihren Hund niemals unbeaufsichtigt umherlaufen. Leinen Sie das Tier spätestens dann an, wenn sich andere Menschen oder Tiere nähern. Im Innbereich besteht Anleinpflicht.
  • Meiden Sie Spielplätze, auf denen Hunde prinzipiell nicht mitgeführt werden dürfen.
  • Achten Sie darauf, wo Ihr Hund sein „Geschäft“ erledigt. Bürgersteige, öffentliche Wege, Plätze und Grünanlagen sowie landwirtschaftliche Flächen sind dafür tabu!
  • Sollte Ihr Hund dennoch an einer dieser Stellen sein Geschäft verrichten, sind Sie dazu verpflichtet, den Hundekot zu beseitigen. Es ist nicht Sache der Gemeinde oder Ihrer Mitmenschen, Hundekot zu beseitigen.
  • Beachten Sie diese einfachen Regeln nicht, so begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer empfindlichen Geldbuße geahndet werden kann.
  • Hundekot ist Abfall und gehört in die Restmülltonne. Wenn Sie sich beim Gassigehen mit einer Tüte, einem Stück Papier oder einer Pappe „bewaffnen“ und damit den Kot Ihres Vierbeiners einsammeln, tragen Sie mit dazu bei, unser Gemeindegebiet sauber zu halten.

Beachten Sie bitte diese Regeln und Ihre Mitmenschen werden es Ihnen danken.

Ihr Ordnungsamt

Erscheinung
Dettenheimer Anzeiger
NUSSBAUM+
Ausgabe 20/2025

Orte

Dettenheim

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Aus den Rathäusern
von Gemeinde Dettenheim
16.05.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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