Seit Beginn der Corona-Pandemie hat sich der Freizeitdruck an und auf der Enz stark verändert. Das Fahren auf aufblasbaren Boards auf dem Wasser (Stand-up-Paddling) hat sich zur Trendsportart entwickelt und für eine hohe Frequentierung der Enz gesorgt.
Die Board-Nutzer halten sich dabei größtenteils nicht an die Vorgaben der bisherigen Enz-Verordnung (VO), wie z.B. das Nutzen festgelegter Ein- und Ausstiege oder die Pegelregelung, nach der die Enz ab einem festgelegten Wasserstand nur noch unter bestimmten Voraussetzungen befahren werden darf, das teilt die Pressestelle der Stadt Bietigheim-Bissingen mit. Durch das Stehen auf dem Board werden bei den Vögeln erhöhte Fluchtreaktionen ausgelöst.
Es entsteht ein Störungspotential, das wichtige Lebensräume, wie Brut-, Rast- und Überwinterungsgebiete wassergebundener Vogelarten erheblich beeinträchtigt.
Eine wesentliche Neuerung wird deshalb sein, dass zwischen dem 1. März und dem 30. September die Enz mit Stand-up-Paddling-Boards (SUPs) nur in den dafür ausgewiesenen Zonen in Bietigheim-Bissingen und Vaihingen/Enz befahren werden darf. Mit Kanus und anderen Booten darf auf der Enz, wie bisher auch, weitergefahren werden.
Weiter darf der besonders zu schützende Abschnitt in Roßwag in demselben Zeitraum gar nicht befahren werden (also auch nicht mit Kanus oder anderen Booten). Bisher galt diese Regelung erst ab dem 1. Mai. Aufgrund der vorgezogenen Brutzeit und neuer Artenvorkommen in diesem Bereich musste der Zeitraum verlängert werden.
Denn die Enz, die den Landkreis von Roßwag bis nach Besigheim durchfließt, erfreut sich bei den Erholungssuchenden bereits seit vielen Jahren einer großen Beliebtheit. Sie ist in weiten Teilen noch sehr ursprünglich und naturnah. Mit ihren sensiblen Bereichen ist sie u.a. ein ausgewiesenes NATURA 2000-Gebiet (FFH- und Vogelschutzgebiet Enztal bei Mühlhausen, Strohgäu und unteres Enztal).
Landrat Dietmar Allgaier hat die Änderungsverordnung zur Regelung des Gemeingebrauchs auf der Enz ausgefertigt. Die Rechtsverordnung tritt am 30. August 2024 in Kraft. An den Ein- und Ausstiegsstellen werden entsprechende Hinweisschilder angebracht.