Um Gefahrenstellen und Beeinträchtigungen des Verkehrs zu vermeiden, muss der Luftraum über öffentlichen Verkehrsflächen von überhängenden Ästen und Zweigen freigehalten werden.
Sichtfelder dürfen durch Hecken, Sträucher, Bäume oder sonstige Pflanzungen nicht eingeschränkt werden.