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Kinder & Jugend

Fremdnutzung

Die Jugendhausräumlichkeiten können für private Kindergeburtstage genutzt werden. Die veranstaltende Person muss eine erziehungsberechtigte Person sein,...

Die Jugendhausräumlichkeiten können für private Kindergeburtstage genutzt werden. Die veranstaltende Person muss eine erziehungsberechtigte Person sein, und diese muss während der gesamten Veranstaltung anwesend sein.

Sie können das Jugendhaus in der Regel am Wochenende oder nach Absprache nutzen. Die Nutzungsgebühr beträgt 75,00 €, zusätzlich erheben wir eine Kaution in Höhe von 100,00 €.

Weitere Infos und das Formular für die Terminanfrage finden Sie auf unserer Homepage.

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von Jugendhaus Altbach
09.06.2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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