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Friedhöfe der Gemeinde Rosenberg – Standsicherheitsprüfung der Grabmale

Zur Verkehrssicherungspflicht der Friedhofsträger (Gemeinde Rosenberg) nach §§ 823, 821 BGB gehört u.a. auch die jährliche Überprüfung stehender...

Zur Verkehrssicherungspflicht der Friedhofsträger (Gemeinde Rosenberg) nach §§ 823, 821 BGB gehört u.a. auch die jährliche Überprüfung stehender Grabmale hinsichtlich ihrer Standsicherheit. Darüber hinaus verpflichtet auch die Gartenbauberufsgenossenschaft als gesetzlicher Unfallversicherer den Friedhofsträger zur jährlichen Standsicherheitskontrolle gemäß § 9 Abs. 2 der Unfallverhütungsvorschriften 4.7 (UVV 4.7).

Demnach ist die Gemeinde Rosenberg als Friedhofsträger gesetzlich verpflichtet, die Standsicherheitsprüfung der Grabsteine mittels Druckprüfung (keine Rüttelprobe) durchzuführen. Dabei ist festzustellen, dass davon ausgegangen werden kann, dass die erforderliche Standfestigkeit des Grabmals dann gegeben ist, wenn das Grabmal unter Beachtung der gegebenen Vorsicht am oberen Ende der Breitseite einer Kraft von 500 N (normale horizontale Armkraft) belastet werden kann und dabei keinerlei Kippgefahr ersichtlich ist.

Zu dieser Standsicherheitsprüfung hat die Gemeinde Rosenberg die Firma BSK Torsten Köster, Sachkundiger für die Prüfung von Grabmalanlagen, aus Hennigsdorf beauftragt.

Die Überprüfung findet am Mittwoch, 14. August 2024 ab 13.00 Uhr auf den gemeindlichen Friedhöfen statt.

Folgender Ablauf ist vorgesehen:

  1. Friedhof Hirschlanden 13.00 Uhr
  2. Friedhof Sindolsheim ca. 13.30 Uhr
  3. Friedhof Rosenberg (neu) ca. 13.50 Uhr
  4. Friedhof Rosenberg (alt) ca. 14.10 Uhr

Die Anfangszeit des ersten Friedhofes ist fest. Die weiteren Anfangszeiten können sich geringfügig aufgrund der auf den vorherigen Friedhöfen vorgefundenen Verhältnissen verändern.

Erscheinung
Amtsblatt der Gemeinde Rosenberg
NUSSBAUM+
Ausgabe 32/2024
Amtsblatt der Gemeinde Rosenberg
NUSSBAUM+
Ausgabe 31/2024
von Bürgermeisteramt Rosenberg/Baden
09.08.2024
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