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Aus den Rathäusern

Friedhöfe Odenheim, Tiefenbach und Eichelberg

Aus gegebenem Anlass wird auf die Einhaltung der Friedhofssatzung hingewiesen. In § 16 der Friedhofssatzung ist die Gestaltung der Grabfelder geregelt....

Aus gegebenem Anlass wird auf die Einhaltung der Friedhofssatzung hingewiesen.

In § 16 der Friedhofssatzung ist die Gestaltung der Grabfelder geregelt.

Bei Urnenwahlgräbern am Baum mit erhabenem Grabmal,

Urnenwahlgräbern in Rasenflächen,

Urnenwahlgräbern in Staudenflächen,

Urnenkammern

ist die Ablage von Blumenschmuck, Kerzen und dgl. nicht gestattet.

Wir bitten daher die Ablage von Blumenschmuck, Kerzen und dgl. von den jeweiligen Gräbern bzw. vor den Urnenwänden zu entfernen, ansonsten behält sich die Friedhofsverwaltung das eigenständige Entfernen der Ablagegegenstände vor.

Erscheinung
exklusiv online
von Stadt Östringen
27.04.2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Östringen
Kategorien
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