Standsicherheitsüberprüfung der Grabmale
Zur Verkehrssicherungspflicht der Friedhofsträger (Stadt Osterburken) nach §§ 823, 821 BGB gehört u.a. auch die jährliche Überprüfung stehender Grabmale hinsichtlich Ihrer Standsicherheit. Darüber hinaus verpflichtet auch die Gartenbauberufsgenossenschaft als gesetzlicher Unfallversicherer den Friedhofsträger zur jährlichen Standsicherheitskontrolle gemäß § 7 Abs. 2 der Unfallverhütungsvorschrift 4.7 (UVV 4.7)
Demnach ist die Stadt Osterburken als Friedhofsträger gesetzlich verpflichtet, die Standsicherheitsprüfung der Grabsteine mittels Druckprüfung (keine Rüttelprobe) durchzuführen. Dabei ist festzustellen, dass davon ausgegangen werden kann, dass die erforderliche Standfestigkeit des Grabmals dann gegeben ist, wenn das Grabmal unter Beachtung der gegebenen Vorsicht am oberen Ende der Breitseite mit einer Kraft von 500 N (normale horizontale Armkraft) belastet werden kann und dabei keinerlei Kippgefahr ersichtlich ist.
Die Standfestigkeit der Grabsteine wird am 29.4.2025 durchgeführt.