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Friedhof – Hinweise zur Grabpflege

Als Nutzungsberechtigter einer Grabstätte tragen Sie eine besondere Verantwortung. Die Grabpflege ist nicht nur eine Möglichkeit, den verstorbenen Angehörigen...

Als Nutzungsberechtigter einer Grabstätte tragen Sie eine besondere Verantwortung. Die Grabpflege ist nicht nur eine Möglichkeit, den verstorbenen Angehörigen Respekt zu zollen, sondern auch eine rechtliche Verpflichtung. Laut unserer Friedhofssatzung sind die Nutzungs- bzw. Verfügungsberechtigten für die Instandhaltung und Pflege des Grabes zuständig.

Ihre Pflichten im Überblick:

  • Regelmäßige Pflege und Säuberung der Grabstätte von Unkraut

Wir weisen darauf hin, dass die Grabpflege nicht nur die Fläche auf dem Grab, sondern auch rund um die Grabstelle betrifft. Der Bereich angrenzend an die jeweilige Grabstätte ist ebenfalls zu pflegen. § 22 Absatz 3 unserer Friedhofssatzung regelt dies wie folgt: „Die Verantwortlichen haben dafür Sorge zu tragen, dass der Bereich angrenzend an die Grabstätte entsprechend hergerichtet und dauernd gepflegt wird. Der Bereich bemisst 30 cm rund um die Grabstätte.“

  • Entfernung verwelkter Blumen und Kränze
  • Einhaltung der vorgeschriebenen Bepflanzung (keine Bäume oder großwüchsige Sträucher)
  • Sicherstellung der Standfestigkeit von Grabmalen

Ausgenommen von diesen Regelungen sind die naturnahen Urnengrabstätten.

Nähere Informationen können Sie unserer Friedhofssatzung entnehmen. Bei Rückfragen erreichen Sie die Friedhofsverwaltung telefonisch unter 06262/9240-22.

Erscheinung
Nachrichtenblatt Brunnenregion
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Ausgabe 32/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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