Stadt Östringen
76684 Östringen
Aus den Rathäusern

Friedhof Odenheim

Aus gegebenem Anlass wird auf die Einhaltung der Friedhofssatzung hingewiesen. In § 16 der Friedhofssatzung ist die Gestaltung der Grabfelder geregelt....

Aus gegebenem Anlass wird auf die Einhaltung der Friedhofssatzung hingewiesen.

In § 16 der Friedhofssatzung ist die Gestaltung der Grabfelder geregelt.

Bei Urnenwahlgräbern am Baum mit erhabenem Grabmal, Urnenwahlgräbern in Rasenflächen, Urnenwahlgräbern in Staudenflächen, Urnenkammern ist die Ablage von Blumenschmuck, Kerzen und dgl. nicht gestattet.

Wir bitten daher innerhalb der nächsten vier Wochen die Ablage von Blumenschmuck, Kerzen und dgl. von den jeweiligen Gräbern bzw. vor den Urnenwänden zu entfernen, ansonsten behält sich die Friedhofsverwaltung das eigenständige Entfernen der Ablagegegenstände vor.

Erscheinung
Östringer Stadtnachrichten
NUSSBAUM+
Ausgabe 16/2025

Orte

Östringen

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Stadt Östringen
17.04.2025
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