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Friedhofsamt

Hinweise zu Baumgräbern und Rasenreihengräbern Um das einheitliche und gepflegte Erscheinungsbild der Friedhofsanlagen zu bewahren, möchten wir alle...

Hinweise zu Baumgräbern und Rasenreihengräbern

Um das einheitliche und gepflegte Erscheinungsbild der Friedhofsanlagen zu bewahren, möchten wir alle Bürgerinnen und Bürger auf die geltenden Regelungen für Baumgräber und Rasenreihengräber hinweisen.

Blumenschmuck, individuelle Bepflanzungen sowie sonstige Kennzeichnungen sind auf Rasenreihengräbern und Baumgräbern nicht zulässig. Dazu zählen unter anderem Blumen, Gestecke, Kerzen, Kränze oder andere persönliche Gegenstände.

Trauerkränze, Blumen und ähnliche Zeichen des Gedenkens dürfen ausschließlich an den dafür vorgesehenen Trauerplätzen abgelegt werden.

Wir bitten um Verständnis, dass sich die Gemeinde das Recht vorbehält, nicht genehmigte Kennzeichnungen, Blumenschmuck oder aufgestellte Gegenstände von den Rasenflächen zu entfernen. Diese Maßnahme dient der Pflege, Sicherheit und dem würdevollen Gesamtbild der Anlage.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.

Erscheinung
Reichenbacher Anzeiger
NUSSBAUM+
Ausgabe 02/2026
von Gemeinde Hochdorf
08.01.2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Hochdorf
Lichtenwald
Reichenbach an der Fils
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