Hinweise zu Baumgräbern und Rasenreihengräbern
Um das einheitliche und gepflegte Erscheinungsbild der Friedhofsanlagen zu bewahren, möchten wir alle Bürgerinnen und Bürger auf die geltenden Regelungen für Baumgräber und Rasenreihengräber hinweisen.
Blumenschmuck, individuelle Bepflanzungen sowie sonstige Kennzeichnungen sind auf Rasenreihengräbern und Baumgräbern nicht zulässig. Dazu zählen unter anderem Blumen, Gestecke, Kerzen, Kränze oder andere persönliche Gegenstände.
Trauerkränze, Blumen und ähnliche Zeichen des Gedenkens dürfen ausschließlich an den dafür vorgesehenen Trauerplätzen abgelegt werden.
Wir bitten um Verständnis, dass sich die Gemeinde das Recht vorbehält, nicht genehmigte Kennzeichnungen, Blumenschmuck oder aufgestellte Gegenstände von den Rasenflächen zu entfernen. Diese Maßnahme dient der Pflege, Sicherheit und dem würdevollen Gesamtbild der Anlage.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.