Gemeinde Lehrensteinsfeld
74251 Lehrensteinsfeld
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Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung)

Gemeinde Lehrensteinsfeld Landkreis Heilbronn Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung) Aufgrund der §§ 12 Abs....

Gemeinde Lehrensteinsfeld

Landkreis Heilbronn

Friedhofssatzung

(Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung)

Aufgrund der §§ 12 Abs. 2, 13 Abs. 1, 15 Abs. 1, 39 Abs. 2 und 49 Abs. 3 Nr. 2 des Gesetzes über das Friedhofs- und Leichenwesen (Bestattungsgesetz) in Verbindung mit den §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie den §§ 2, 11 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 26.9.2024 die nachstehende Änderung der Friedhofssatzung beschlossen:

Anlage zur Friedhofssatzung der Gemeinde Lehrensteinsfeld

vom 26.9.2024

Gebührenverzeichnis gem. § 30 der

Friedhofssatzung vom 22.6.2023

1.

Verwaltungsgebühren

1.1

Genehmigung zur Aufstellung und Veränderung eines Grabmals

52,00 €

1.2

Zulassung von gewerbsmäßigen Grabmalaufstellern

1.2.1

Einzelfall

37,00 €

1.2.2.

befristete Zulassung für drei Jahre

111,00 €

1.3

Zulassung zur gewerbsmäßigen Grabpflege

70,00 €

1.4

Zulassung zu sonstiger gewerblicher Tätigkeit

70,00 €

1.5

Zulassung zur Ausgrabung von Leichen und Gebeinen

70,00 €

2.

Benutzungsgebühren

2.1

Bestattungsgebühr

2.11

im Einzelreihen- oder Wahlgrab

1.258,00 €

2.12

im Doppelgrab für Verstorbene ab dem 10. Lebensjahr

1.258,00 €

2.13

für Verstorbene bis zum 10. Lebensjahr, Totgeburten, Fehlgeburten

sowie für aus Schwangerschaftsabbrüchen stammende Leibesfrüchte

450,00 €

2.14

im Urnenerdgrab

256,00 €

2.15

im anonymen Urnengrab

256,00 €

2.16

im Urnenhain

256,00 €

2.17

in der Urnenstele

371,00 €

2.18

in einem Baumgrab

256,00 €

2.19

Aufschlag für doppeltiefe Bestattung

74,00 €

2.2

Grabstellengebühr bei Überlassung eines

2.21

Einzelreihengrabes für Verstorbene ab dem 10. Lebensjahr

1.839,00 €

2.211

Anonymen Einzelreihengrabes für Verstorbene ab dem 10. Lebensjahr

2.576,00 €

2.212

Einzelwahlgrabes für Verstorbene ab dem 10. Lebensjahr

2.344,00 €

2.22

Doppelwahlgrabes für Verstorbene ab dem 10. Lebensjahr

3.997,00 €

2.23

Überlassung eines Urnenreihengrabes

1.357,00 €

2.24

Überlassung eines Baumgrabes (3 Belegungen)

1.853,00 €

2.25

Überlassung eines Urnenwahlgrabes (2 Belegungen)

1.759,00 €

2.26

Überlassung eines Urnenfamilienwahlgrabes (4 Belegungen)

2.310,00 €

2.27

Überlassung eines Platzes im anonymen Urnengrabfeld (1 Belegung)

1.002,00 €

2.28

Überlassung eines Platzes im Urnenhain (3 Belegungen)

2.043,00 €


2.29

Überlassung eines Platzes in der Urnenstele (2 Belegungen)

2.053,00 €

2.30

Überlassung eines Einzelreihen- oder Einzelwahlgrabes

für Verstorbene bis zum 10. Lebensjahr, Totgeburten, Fehlgeburten sowie für aus Schwangerschaftsabbrüchen

stammende Leibesfrüchte

700,00 €

2.301

Überlassung eines Platzes im anonymen Urnengrabfeld für Totgeburten, Fehlgeburten sowie für aus Schwangerschaftsabbrüchen stammende Leibesfrüchte

0,00 €

2.31

Überlassung eines Wiesengrabes (1 Belegung)

3.019,00 €

2.32

Erneuter Erwerb eines Nutzungsrechts

2.33

für die Dauer einer Nutzungsperiode

wie 2.22, 2.24, 2.25, 2.26, 2.28, 2.29 bzw. 2.30

2.34

Für eine davon abweichende Nutzungsdauer anteilig nach dem Verhältnis der Nutzungsperiode zur erneuten Nutzungsdauer. Es findet eine taggenaue Abrechnung statt.

2.35

Überlassung eines Wiesengrabes doppeltief (2 Belegungen)

4.460,00 €

2.4

Sonstige Leistungen

2.401

Nutzung Bereich Aussegnung

250,00 €

2.402

Nutzung der Kühlzelle

200,00 €

2.41

Ausgraben, Umbetten oder Tieferlegen von Leichen, Gebeinen oder Urnen, je Hilfskraft und angefangener Stunde

49,00 €

2.42

Zuschlag zu 2.41 in besonders erschwerten Fällen je Stunde

45,00 €

2.5

Kosten für Räumen des Grabes durch die Gemeinde Lehrensteinsfeld

2.51

Räumen eines Einzelgrabes von Personen im Alter von 10 und mehr Jahren

339,00 €

2.52

Räumen eines Doppelgrabes von Personen im Alter von 10 und mehr Jahren

422,00 €

2.53

Räumen eines Grabes, je Einzelgrabfläche von Personen im Alter unter 10 Jahren

199,00 €

2.54

Räumen eines Urnengrabes

204,00 €

Lehrensteinsfeld, 4.10.2024

Krummhauer, Bürgermeister

Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Stadtordnung für Baden- Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Unbeachtlich sind ferner nach § 2 Abs. 2 KAG Mängel bei der Beschlussfassung über Abgabensätze, wenn sie zu einer nur geringfügigen Kostenüberdeckung führen.

Anhang
Dokument
Erscheinung
Lehrensteinsfeld aktuell
NUSSBAUM+
Ausgabe 40/2024

Orte

Lehrensteinsfeld

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Gemeinde Lehrensteinsfeld
04.10.2024
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