Am 31.03.2026 ist die 1. Vorauszahlung für das Jahr 2026 zur Zahlung fällig. Die Höhe der Vorauszahlung wurde mit dem Gebührenbescheid für das Jahr 2025 vom 02.02.2026 festgesetzt. Von der Gemeinde erhalten Sie keine weitere Aufforderung zur Zahlung der Vorauszahlung.
Wir möchten Sie bitten, die Vorauszahlung pünktlich zum 31.03.2026 zu entrichten, da sonst Säumniszuschläge und Mahngebühren erhoben werden müssen.
Bitte geben Sie bei der Überweisung unbedingt das Buchungszeichen an, damit Ihre Zahlung einwandfrei zugeordnet werden kann.
Sofern der Gemeindekasse ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde, werden die Vorauszahlungen zum Fälligkeitstermin abgebucht.