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Frist Beantragung Wahlschein

Zusätzlich zu den regulären Öffnungszeiten bestehen in der Woche vor der Wahl folgende Möglichkeiten: Die Wahlscheine von in das Wählerverzeichnis...

Zusätzlich zu den regulären Öffnungszeiten bestehen in der Woche vor der Wahl folgende Möglichkeiten:

Die Wahlscheine von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten können am Freitag, 06.03.2026, bis 15.00 Uhr im Bürgerservice beantragt werden.

Sollte ein Wahlschein nicht zugegangen oder verloren gegangen sein, so kann ein(e) Wahlberechtigte(r) bis zum Samstag, 07.03.2026, zwischen 11.00 und 12.00 Uhr telefonisch unter der 07127 1801 24 einen neuen Wahlschein beantragen.

Bitte beachten Sie diese Sonderregelungen und nutzen Sie die genannten Zeiträume für Ihre Anträge.



Erscheinung
Amtsblatt des Gemeindeverwaltungsverbandes Neckartenzlingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 09/2026
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