Ob grauer Lappen, rosa Pappe oder weiße Plastikkarte:
Bis zum Kalenderjahr 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden.
Mit der Befristung der neuen Führerscheine sollen Fälschungen erschwert werden, da Passfoto und Personendaten regelmäßig aktualisiert werden.
Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend:
(graue und rosafarbene Führerscheine)
Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins:
(Scheckkarten-Führerschein)
Unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins gilt für Personen, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, dass der Führerschein bis 19. Januar 2033 umgetauscht werden muss.
Wie lange ist der neue Pkw-Führerschein gültig?
Der neue Pkw-Führerschein hat eine Gültigkeit von 15 Jahren.
Welche Dokumente werden für den Umtausch benötigt?
Für den erfolgreichen Führerscheinumtausch können Sie einen Termin bei unserem Bürgerbüro unter der Telefonnummer 07254/2071100 oder per E-Mail an Buergerbuero@waghaeusel.de vereinbaren.
Folgende Dokumente sind dabei vorzulegen:
Die Bearbeitungsgebühr der Stadt Waghäusel beträgt 5,10 Euro. Der Gebührenbescheid der Führerscheinstelle des Landratsamtes Karlsruhe in Höhe von ca. 25 Euro wird per Post zugestellt.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/faq-fuehrerschein-umtausch-1842574.