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Dies und das

Fristende beachten – Führerscheine müssen umgetauscht werden

Ob grauer Lappen, rosa Pappe oder weiße Plastikkarte: Bis zum Kalenderjahr 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt...
Foto: Bundesregierung/Stutterheim

Ob grauer Lappen, rosa Pappe oder weiße Plastikkarte:

Bis zum Kalenderjahr 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden.

Mit der Befristung der neuen Führerscheine sollen Fälschungen erschwert werden, da Passfoto und Personendaten regelmäßig aktualisiert werden.


Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend:

(graue und rosafarbene Führerscheine)

  • vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
  • 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
  • 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
  • 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
  • 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins:

(Scheckkarten-Führerschein)

  • 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
  • 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
  • 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
  • 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
  • 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
  • 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
  • 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
  • 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

Unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins gilt für Personen, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, dass der Führerschein bis 19. Januar 2033 umgetauscht werden muss.

Wie lange ist der neue Pkw-Führerschein gültig?

Der neue Pkw-Führerschein hat eine Gültigkeit von 15 Jahren.

Welche Dokumente werden für den Umtausch benötigt?

Für den erfolgreichen Führerscheinumtausch können Sie einen Termin bei unserem Bürgerbüro unter der Telefonnummer 07254/2071100 oder per E-Mail an Buergerbuero@waghaeusel.de vereinbaren.

Folgende Dokumente sind dabei vorzulegen:

  • ein gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • ein aktuelles biometrisches Passfoto
  • der aktuelle Führerschein

Die Bearbeitungsgebühr der Stadt Waghäusel beträgt 5,10 Euro. Der Gebührenbescheid der Führerscheinstelle des Landratsamtes Karlsruhe in Höhe von ca. 25 Euro wird per Post zugestellt.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/faq-fuehrerschein-umtausch-1842574.

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01.12.2023
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