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Frostschäden verhindern – Regelmäßige Kontrollen der Heizungsanlagen in den Wintermonaten

Durch Frost in den Wintermonaten kommt es jedes Jahr zu erheblichen Schäden: Heizkörper, Wasserleitungen und Armaturen frieren ein und platzen. Sobald...

Durch Frost in den Wintermonaten kommt es jedes Jahr zu erheblichen Schäden: Heizkörper, Wasserleitungen und Armaturen frieren ein und platzen. Sobald dann die Temperaturen steigen, tritt das Wasser in großer Menge an der gebrochenen Stelle der Leitung bzw. Einrichtung der Heizung oder Wasserversorgung aus.

Folgen sind häufig weitgehende Durchnässungsschäden an den Decken, Wänden und Fußböden der betroffenen Gebäude. Die Behebung dieser Schäden verursacht beim Gebäudeeigentümer bzw. dem Gebäudeleitungswasserversicherer (falls eine Versicherung vorliegt) erhebliche Kosten. Bei konsequenter Beachtung einiger Maßnahmen können Frostschäden weitgehend vermieden werden. Besonders durch Frost gefährdet: Wasserleitungen in Außenwänden.

Neben einer regelmäßigen Wartung der Heizung durch eine Fachfirma sind nachstehende Hinweise zur Vermeidung von Frostschäden zu beachten:

  • Wasserführende Anlagen (Leitungen, Boiler, Spülkästen, Heizkörper usw.), die während der Frostperiode nicht benutzt werden, sind zu entleeren. Alle Fenster und sonstige Außenöffnungen sind zu schließen.
  • Auch in bewohnten oder benutzten Räumen drohen Frostschäden. Häufig werden diese nicht ausreichend beheizt. Hier ist es wichtig darauf zu achten, dass der Thermostat der Heizung ständig mindestens auf der Stufe Frostsicherung (Frostschutz) eingestellt ist.
  • Regelmäßige Kontrollen der Funktionsfähigkeit der Heizungsanlage sowie der ausreichenden Beheizung der Räume.
  • In leer stehenden Gebäuden sollten alle wasserführenden Leitungen und Anlagenteile entleert werden. Der Haupthahn ist vor dem Wasserzähler zu schließen und ggf. im Innern des Gebäudes mit wärmedämmendem Material zu schützen.
Erscheinung
Gäufeldener Nachrichten
NUSSBAUM+
Ausgabe 41/2024
von Gemeinde Gäufelden
10.10.2024
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