Ab dem 17.03.2025 wird die Fa. Deissenhof mit der Frühjahrskehrung beginnen. Zuerst werden in der Kernstadt und anschließend im Umland alle innerörtlichen Straßen gekehrt. Die Stadtverwaltung bittet, dass in dieser Zeit möglichst keine Fahrzeuge am Straßenrand abgestellt werden, damit die Kehrung ungehindert durchgeführt werden kann.
Die Straßenanlieger sind über die örtliche Satzung zur Gehwegreinigung entlang ihres Grundstücks verpflichtet. Auch wenn kein Gehweg vorhanden ist, muss der an das Grundstück angrenzende Straßenstreifen von einem Meter Breite sauber gehalten werden. Darunter fällt auch Splitt, wenn er nicht mehr benötigt wird. Der Streusplitt darf nicht in die Straßenrinne oder die Einlaufschächte gekehrt werden.
Für die Entsorgung von zusammengekehrtem Streusplitt ist von der Stadt Bad Saulgau beim Recyclinghof in der Moosheimer Straße ein Container aufgestellt worden. Dort kann der Streusplitt zu den üblichen Öffnungszeiten kostenlos abgegeben werden. Der Splitt muss also nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sauberer Splitt kann selbstverständlich für den nächsten Winter aufbewahrt werden.