Die Straßen Auf dem Graben, die Marktstraße, der Marktplatz und ein Teilstück des Neuen Wegs sind am Sonntag, 13. April 2025, anlässlich des traditionellen Erlebniseinkaufstages „Frühlingserwachen“ in der Zeit von 10 Uhr bis 20 Uhr für den Durchgangsverkehr gesperrt. Der Anliegerverkehr ist teilweise möglich.
Die Sperrung gilt für die Straße Auf dem Graben (von der Einmündung Tübinger Straße bis zur Kronenbrücke), die Marktstraße bis zum Rathaus, den Marktplatz und das „Schachbrett“. Der Neue Weg ist bis zum Gebäude 14 gesperrt.
Um den Anliegerverkehr zum Marktplatz zu gewährleisten, wird die Einbahnstraßenregelung für die Marktstraße zwischen Marktplatz und Vorderer Seestraße aufgehoben. Dieses Straßenstück ist am Sonntag, 13. April 2025, von beiden Seiten her befahrbar. Während der Aufhebung des Einbahnstraßenverkehrs besteht in diesem Teilbereich der Marktstraße absolutes Halteverbot.
Eine Durchfahrt durch das Marktgelände ist aus Sicherheitsgründen nicht möglich.
Die Anlieger werden gebeten, im dortigen Bereich ihre Fahrzeuge nicht abzustellen.
Die Bevölkerung wird höflich um Kenntnisnahme und Beachtung gebeten.
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