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FSJ gibt es auch „FLEXI" – Einstieg jederzeit möglich!

Du hast aktuell noch keinen Plan, wie es weitergeht? Vielleicht hat sich gezeigt, dass du in der angestrebten Ausbildung nicht glücklich wirst und du...
Start ins FSJ jederzeit möglich!Foto: Vanessa Treiber

Du hast aktuell noch keinen Plan, wie es weitergeht? Vielleicht hat sich gezeigt, dass du in der angestrebten Ausbildung nicht glücklich wirst und du hast sie abgebrochen. Du suchst schon länger und möchtest jetzt unbedingt tätig werden? Dann ist eventuell ein FSJ oder (wenn du älter als 27 bist) ein BFD das Richtige für dich: FSJ ist die Abkürzung für einen Dienst im freiwilligen sozialen Jahr und BFD = „BuFDi“ für den Bundesfreiwilligendienst. Hier gibt es die wichtigsten formalen Regeln laut Caritas:

  1. Ein Freiwilligendienst hat eine Mindestdauer von 6 Monaten und kann auf maximal 18 Monate verlängert werden. Ein Beginn ist nach Absprache jederzeit (auch unterjährig) möglich.
  2. Zum Freiwilligendienst gehören regelmäßige Bildungsseminare, die gesetzlich geregelt (§ 4 BFDG) und verpflichtend sind. Auf den Seminaren kommen die Freiwilligen mit anderen Freiwilligen in Kontakt und können sich austauschen. Die Teilnehmer*innen erhalten Anregungen, Tipps und Ideen für die Arbeit in der Einsatzstelle. Bei einem 12-monatigen Freiwilligendienst müssen mindestens 25 Bildungstage stattfinden.
  3. Alle Freiwilligen bekommen ein Taschengeld in Höhe von 400 Euro im Monat plus Mobilitätspauschale und sind während des Freiwilligendienstes sozialversichert. Das ist von Vorteil, falls man im Anschluss an den Dienst nicht gleich eine Arbeitsstelle findet. Dann erhält man nämlich Arbeitslosengeld. Der Anspruch auf Kindergeld bleibt während des Freiwilligendienstes bestehen.
  4. Seit 2011 gibt es neben dem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) auch den Bundesfreiwilligendienst, kurz BFD. Der BFD hat den Zivildienst ersetzt und unterscheidet sich in einigen Punkten vom FSJ. Die wichtigsten Unterschiede sind die folgenden: Das FSJ kann man nur bis zu einem Alter von 26 Jahren machen. Im BFD ist hingegen kein Höchstalter festgelegt. Ein FSJ kann man nur einmal machen. Im BFD kann man sich dagegen mehrmals engagieren. Während man das FSJ praktisch überall auf der Welt absolvieren kann, ist der BFD auf Deutschland beschränkt. Im BFD wird eine der fünf Seminarwochen als „politisches Bildungsseminar“ abgehalten.

Und im Alltag des Kindergartens bedeutet es, die Freiwilligen können sich persönlich weiterentwickeln, eine Phase im Lebenslauf sinnvoll zur (Berufs-)Orientierung nutzen, die Entwicklung von Kindern begleiten und miterleben und natürlich ganz viel Spaß dabei haben!

Gleichzeitig entlasten sie das pädagogische Team durch die Übernahme von hauswirtschaftlichen und pflegerischen Aufgaben.

Anhang
Start ins FSJ jederzeit möglich!
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exklusiv online
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