Ab dem Jahr 2026 laufen – ebenfalls gestaffelt wie schon bei den Papierführerscheinen – die Umtauschfristen für alte Kartenführerscheine ab.
Mit dem Pflichtumtausch setzt die Bundesrepublik Deutschland die Führerscheinrichtlinie der Europäischen Union aus dem Jahr 2006 um. Die Richtlinie sieht zudem vor, dass Führerscheine künftig alle 15 Jahre umgetauscht werden müssen. Dadurch wird sichergestellt, dass das Foto und der Name auf dem Führerschein aktuell sind und stets neue Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor Fälschungen angewandt werden.
Den Antrag für den Umtausch geben Sie im Bürgerbüro ab, inklusive der Kopie vom Führerschein, vom Ausweis und einem aktuellen Passfoto.
Ausstellungsjahr des Kartenführerscheins* (auf der Vorderseite unter Ziffer 4a) | Tag, bis zu dem der Führerschein ausgetauscht sein muss |
1999 bis 2001 | 19.01.2026 |
2002 bis 2004 | 19.01.2027 |
2005 bis 2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012 und bis 18.01.2013 | 19.01.2033 |
*Achtung: Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Papier- bzw. des Kartenführerscheins.
Der Umtausch des Führerscheins ist auch online möglich, unter folgendem Link.