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Umtausch eines alten Führerscheins Ab dem Jahr 2026 laufen – ebenfalls gestaffelt wie schon bei den Papierführerscheinen – die Umtauschfristen...

Umtausch eines alten Führerscheins

Ab dem Jahr 2026 laufen – ebenfalls gestaffelt wie schon bei den Papierführerscheinen – die Umtauschfristen für alte Kartenführerscheine ab.

Mit dem Pflichtumtausch setzt die Bundesrepublik Deutschland die Führerscheinrichtlinie der Europäischen Union aus dem Jahr 2006 um. Die Richtlinie sieht zudem vor, dass Führerscheine künftig alle 15 Jahre umgetauscht werden müssen. Dadurch wird sichergestellt, dass das Foto und der Name auf dem Führerschein aktuell sind und stets neue Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor Fälschungen angewandt werden.

Den Antrag für den Umtausch geben Sie im Bürgerbüro ab, inklusive der Kopie vom Führerschein, vom Ausweis und einem aktuellen Passfoto.

Hier die Übersicht:

Ausstellungsjahr des Kartenführerscheins* (auf der Vorderseite unter Ziffer 4a)

Tag, bis zu dem der Führerschein ausgetauscht sein muss

1999 bis 2001

19.01.2026

2002 bis 2004

19.01.2027

2005 bis 2007

19.01.2028

2008

19.01.2029

2009

19.01.2030

2010

19.01.2031

2011

19.01.2032

2012 und bis 18.01.2013

19.01.2033

*Achtung: Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Papier- bzw. des Kartenführerscheins.

Der Umtausch des Führerscheins ist auch online möglich, unter folgendem Link.

portal-civ-efa.ekom21.de/civ-efa-fsa.public/start.html

Anhang
Dokument
Erscheinung
Mitteilungsblatt Bittenfeld – Stadt Waiblingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 08/2026
von Stadt Waiblingen
18.02.2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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