Aufgrund der hohen Antragsstellung zum Ende des Jahres 2025, weisen wir jetzt schon darauf hin, dass Führerscheininhaber eines Kartenführerscheins, der zwischen 2002 und 2004 ausgestellt wurde (das Datum ist unter Nr. 4a auf der Vorderseite des Führerscheins zu finden), müssen diesen bis spätestens 19. Januar 2027 umtauschen. Andernfalls verlieren die Führerscheine ab diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit.
Der Antrag ist bei der Wohnortgemeinde (außer bei Personen, welche in Tuttlingen und Teilorten wohnen) oder per Post beim Landratsamt Tuttlingen einzureichen. Das entsprechende Formular „Fahrerlaubnis – Antrag Umstellung Scheckkartenführerschein“ kann von der Homepage des Landratsamtes Tuttlingen heruntergeladen werden: landkreis-tuttlingen.de/Service-und-Verwaltung/Formulare-und-Merkblätter.
Für den Umtausch wird ein aktuelles biometrisches Passbild, eine Kopie des Führerscheins und eine Kopie des Personalausweises benötigt.
Es besteht die Möglichkeit des Direktversands des neuen Führerscheins durch die Bundesdruckerei. In diesem Fall ist eine persönliche Vorsprache zur Antragstellung notwendig. Der bisherige Führerschein wird dann bei Antragstellung befristet bis 19.01.2026 bzw. ungültig gekennzeichnet. Die Befristung kann auch bei der Wohnortgemeinde erfolgen.
Persönliche Vorsprachen bei der Führerscheinstelle des Landratsamtes Tuttlingen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung über die Homepage möglich unter: landkreis-tuttlingen.de/Online-Dienste/Termin-Buchung.
Rückfragen bei der Führerscheinstelle unter: 07461-9265199 oder fahrerlaubnisbehoerde@landkreis-tuttlingen.de.
Für alle anderen Führerscheine gelten folgende Fristen:
Papierführerscheine (grau u. rosa):
| Geburtsjahr | Frist |
| Vor 1953 | 19.01.2033 |
| 1953 bis 1958 | 19.01.2022 |
| 1959 bis 1964 | 19.01.2023 |
| 1965 bis 1970 | 19.01.2024 |
| Ab 1971 | 19.01.2025 |
Scheckkartenführerscheine:
| Ausstellungsjahr | Frist |
| 1999-2001 | 19. 01 2026 |
| 2002-2004 | 19.01.2027 |
| 2005-2007 | 19.01.2028 |
| 2008 | 19.01.2029 |
| 2009 | 19.01.2030 |
| 2010 | 19.01.2031 |
| 2011 | 19.01.2032 |
| 2012-18.01.2013 | 19.01.2033 |
Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.