
Führerschein-Pflichtumtausch:
Frist für die von 1999 bis 2001 ausgestellten Führerscheine läuft am 19. Januar ab
Bis 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Die alten, unbefristeten Kartenführerscheine müssen nach einem Stufenplan erneuert werden. Sie sind dann 15 Jahre gültig. Der Umtausch betrifft nur das Dokument, nicht die Fahrerlaubnis selbst. Diese bleibt unverändert bestehen.
Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsdatum des Führerscheins.
Mit der Befristung der neuen Führerscheine sollen Fälschungen erschwert werden, da Passfoto und Personendaten regelmäßig aktualisiert werden. Wer seinen Führerschein nicht rechtzeitig erneuert, riskiert bei Kontrollen ein Verwarngeld.
Das Ausstellungsdatum des Kartenführerscheins ist auf der Vorderseite im Feld 4a eingetragen (Abb. Bundesdruckerei).
Vereinbaren Sie einen persönlichen Termin bei der für Ihren Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisstelle. Dies ist bei den Fahrerlaubnisstellen des Rhein-Neckar-Kreises in Sinsheim, Weinheim und Wiesloch problemlos online möglich unter www.rhein-neckar-kreis.de/fuehrerscheinumtausch.
Der neue Führerschein wird bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt und direkt übersendet. Die Fertigungsdauer beträgt ca. 2 bis 3 Wochen. Die Gebühr beträgt inkl. Versandkosten 32,90 Euro.
Weitere Informationen zum Umtausch gibt es unter:
www.rhein-neckar-kreis.de/fuehrerscheinumtausch