Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
69115 Heidelberg
Aus dem Landkreis

Führerschein-Umtausch: Fristen beachten

Viele Autofahrerinnen und Autofahrer sind noch mit dem alten Papierführerschein, dem sogenannten grauen oder rosa „Lappen“ unterwegs. Diese Dokumente...

Viele Autofahrerinnen und Autofahrer sind noch mit dem alten Papierführerschein, dem sogenannten grauen oder rosa „Lappen“ unterwegs. Diese Dokumente verlieren schrittweise ihre Gültigkeit – gestaffelt nach dem Geburtsjahr der Inhaberin oder des Inhabers. Der alte Schein muss daher rechtzeitig durch den aktuell gültigen EU-einheitlichen Kartenführerschein ersetzt werden. Dieser hat eine Gültigkeit von 15 Jahren. Die Staffelung ist wichtig, damit die Fahrerlaubnisbehörden nach und nach Anträge abarbeiten können.

In einem ersten Schritt werden die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellten Papierführerscheine umgetauscht:

Geburtsjahr des
Fahrerlaubnisinhabers
Tag, bis zu dem der Führerschein ausgetauscht sein muss
vor 195319.01.2033
1953 bis 195819.07.2022
1959 bis 196419.01.2023
1965 bis 197019.01.2024
1971 oder später19.01.2025

Demnach läuft im Januar 2025 die Umtauschfrist für Personen ab, die 1971 und später geboren wurden.

Die alten Führerscheine verlieren mit Ablauf der jeweiligen Umtauschfristen ihre Gültigkeit. Wird der alte Führerschein dennoch weiter genutzt, riskiert die Inhaberin oder der Inhaber des Führerscheins bei Kontrollen ein Verwarngeld.

Was ist zu tun?

Vereinbaren Sie möglichst online unter www.rhein-neckar-kreis.de/fuehrerscheinumtausch einen persönlichen Termin bei der für Ihren Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisstelle (Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis mit den Fahrerlaubnisstellen Sinsheim, Weinheim und Wiesloch).

Welche Unterlagen müssen Sie zum Termin mitbringen?

· Gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass

· Karteikartenabschrift von der Fahrerlaubnisbehörde, die den letzten Führerschein ausgestellt hat, sofern dieser Führerschein nicht vom Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis ausgestellt wurde. Die Karteikartenabschrift kann telefonisch angefordert werden und wird in der Regel direkt an die Fahrerlaubnisbehörde geschickt.

· „alter“ Führerschein

· aktuelles biometrisches Lichtbild

Der Führerschein wird bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt und von dort direkt übersandt. Die voraussichtliche Fertigungsdauer des Führerscheins beträgt ca. 2–3 Wochen. Die Gebühr beträgt inkl. Versandkosten 30,40 Euro.

Internationalen Führerschein gibt es nur mit Scheckkartenführerschein

Die Fahrerlaubnisbehörden des Rhein-Neckar-Kreises weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Internationaler Führerschein nur in Verbindung mit einem Scheckkartenführerschein ausgegeben werden kann. Wer also für seine Reise einen Internationalen Führerschein benötigt, sollte sich rechtzeitig vor Urlaubsbeginn einen Termin bei seiner zuständigen Fahrerlaubnisbehörde sichern.

Alle Informationen rund um das Thema Führerschein sind auf der Homepage des Rhein-Neckar-Kreises unter www.rhein-neckar-kreis.de/fuehrerscheine zu finden.

Erscheinung
Brühler Rundschau
Ausgabe 29/2024

Orte

Brühl

Kategorien

Aus dem Landkreis
Politik
von Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
19.07.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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