Bis zum 19. Januar 2026 müssen alle Kartenführerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, und deren Inhaber nach 1953 geboren wurden, umgetauscht werden – und zwar verpflichtend. Der Grund: Die EU schreibt einheitliche, fälschungssichere Führerscheine vor. Wer die Frist verpasst und bei einer Kontrolle mit dem alten ungültigen Führerscheindokument unterwegs ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, haben noch etwas Zeit und müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins. Der Antrag kann direkt im Bürgerbüro gestellt werden. Benötigt werden ein aktuelles biometrisches Passbild, eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses sowie eine Kopie des aktuellen Führerscheins. Die Kosten für den Umtausch betragen 11,20 Euro. Wer noch einen Papierführerschein besitzt, zahlt 26,50 Euro.