Das sollte beachtet werden
Rund 43 Millionen Führerscheine müssen bis zum 19.1.2033 in fälschungssichere Exemplare umgetauscht werden. Motorrad- und Pkw-Führerscheine werden ohne Prüfung getauscht. Ab 2022 erfolgt der Umtausch nach Geburts- bzw. Ausstellungsjahr. Das Erwerbsdatum der Fahrerlaubnisklasse ist nicht entscheidend. Während Scheckkarten aktuellen Musters, die ab dem 19.1.2013 ausgestellt wurden, bereits ein Ablaufdatum beinhalten, ergeben sich die Umtauschtermine älterer Führerscheine unmittelbar aus dem Gesetz. Es gibt einen festen Stufen-/Fristenplan:
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers | Tag, bis zu dem umgetauscht sein muss |
vor 1953 | 19. Jan. 2033 |
1953 – 1958 | 19. Juli 2022 |
1959 – 1964 | 19. Jan. 2023 |
1965 – 1970 | 19. Jan. 2024 |
1971 oder später | 19. Jan. 2025 |
Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem umgetauscht sein muss |
1999 – 2001 | 19. Jan. 2026 |
2002 – 2004 | 19. Jan. 2027 |
2005 – 2007 | 19. Jan. 2028 |
2008 | 19. Jan. 2029 |
2009 | 19. Jan. 2030 |
2010 | 19. Jan. 2031 |
2011 | 19. Jan. 2032 |
2012 – 18.1.2013 | 19. Jan. 2033 |
* Fahrerlaubnisinhabende, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Jan. 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
1. Ich bin vor 1953 geboren?
Wenn ja, ist mein Stichtag immer der 19.1.2033.
2. Wenn nein, ist zu differenzieren:
• Ich habe einen Papier-Führerschein (grau, rosa, DDR): Der Stichtag richtet sich nach meinem Geburtsjahr.
Tabelle 1: z. B. Geburtsjahr 1955 – Stichtag 19.7.2022
• Ich habe einen alten Scheckkarten-Führerschein. Der Stichtag richtet sich nach dem Ausstellungsdatum der Scheckkarte.
Tabelle 2: z. B. Ausstellungsdatum 2000 – Stichtag 19.1.2026
15 Jahre
Alle vor dem 19.1.2013 ausgestellten PKW- und Motorradführerscheine. Ein Umtausch von LKW- und Busführerscheinen erfolgt nicht nach dem Stufenplan. Dort müssen andere „echte“ Befristungen beachtet werden.
Der Umtausch ist verpflichtend. Das Ablaufdatum bezieht sich „nur“ auf das Führerschein-Dokument und nicht den Inhalt der Fahrberechtigung.
Pkw und Motorräder dürfen weiter unbefristet gefahren werden. Das gilt auch, wenn die Umtauschfrist verstrichen ist. Der Fahrer begeht dann eine Ordnungswidrigkeit (Verwarnungsgeld 10 Euro), jedoch keine Straftat („Fahren ohne Fahrerlaubnis“).
Personalausweis oder Reisepass, biometrisches Passfoto und den aktuellen Führerschein. Wenn der Papier-Führerschein nicht von der Behörde Ihres Wohnsitzes zum Umtauschzeitpunkt ausgestellt wurde, benötigen Sie eine sog. Karteikartenabschrift der Behörde, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat. Diese lässt sich per Post, telefonisch oder häufig auch online beantragen.
Beim Umtausch von Motorrad- und PKW-Führerscheinen gibt es keine obligatorischen Gesundheitsuntersuchungen. Der Antrag muss bei der Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden. Wenn dabei körperliche Defizite (z. B. Benutzung Rollator/Krücken) ersichtlich sind, kann die Behörde im Einzelfall Bedenken wegen der Fahreignung haben und diese überprüfen. Der Führerscheininhaber muss dann seine Fahrtauglichkeit nachweisen. Bei nur bedingter Fahreignung kommen Auflagen/Beschränkungen in Betracht. Das ist unabhängig vom Umtausch.
Der Umtausch kostet rund 25 Euro bei der Führerscheinstelle plus Kosten für das biometrische Passfoto.
Ja, er wird jedoch entwertet (gestanzt).