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Führerscheinumtausch für Geburtsjahrgänge vor 1953

Gemäß der geltenden gesetzlichen Regelung gilt für Personen, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, eine gesonderte Frist. Diese Personengruppe muss ihren...

Gemäß der geltenden gesetzlichen Regelung gilt für Personen, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, eine gesonderte Frist. Diese Personengruppe muss ihren Führerschein – unabhängig davon, ob es sich um einen grauen, rosa oder bereits einen Scheckkartenführerschein handelt– erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen.

Erscheinung
exklusiv online
von Stadt Sulz am Neckar
19.02.2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Sulz am Neckar
Kategorien
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Panorama