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Führungszeugnisse jetzt online

Führungszeugnis online im Internet beantragen Führungszeugnisse können über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz beantragt und bezahlt werden....
Formular: Führungszeugnis online im Internet beantragen

Führungszeugnis online im Internet beantragen

Führungszeugnisse können über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz beantragt und bezahlt werden.
Hierzu benötigen Sie:

  • Ihren Personalausweis oder Ihren elektronischen Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion.
  • Ihre 6-stellige PIN.
  • Ein geeignetes Smartphone oder ein Kartenlesegerät, um sich online auszuweisen.
  • Eine Software für die sichere Verbindung zwischen Ihrem Ausweis und Ihrem Computer, wie z. B. die kostenlose AusweisApp2.
  • Wenn Sie Nachweise hochladen müssen, können Sie ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera) verwenden.

Aus dem Führungszeugnis sind etwaige strafrechtliche Verurteilungen zu ersehen, soweit sie nach dem Bundeszentralregistergesetz in ein Führungszeugnis aufzunehmen sind.

Neben Führungszeugnissen können auch Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister über das gleiche Online-Portal beantragt werden. Solche Auskünfte benötigen Unternehmen, die sich in Ausschreibungsverfahren um öffentliche Aufträge bewerben, recht häufig. Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ist ein wichtiges Hilfsmittel, um die Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden einschätzen zu können.

Das Online-Portal soll die klassische Antragstellung nicht ersetzen: Die Anträge können auch weiterhin persönlich im Rathaus, Hauptstr. 34, Bürgerbüro gestellt werden. Wie bei der Antragstellung im Einwohnermeldeamt wird auch beim Online-Antrag eine Gebühr von 13 Euro pro Führungszeugnis erhoben. Im Online-Portal kann sie mit einer gängigen Kreditkarte oder durch Überweisung per "giropay" beglichen werden. Die Führungszeugnisse werden auf grünem Spezialpapier gedruckt und mit der Post zugeschickt.

Das Online-Portal zur Beantragung von Führungszeugnissen und Auskünften aus dem Gewerbezentralregister ist über die Webseite des Bundesamts für Justiz zu erreichen: www.bundesjustizamt.de oder über unsere Homepage: www.lichtenwald.de/Rathaus/Formulare

Anhang
Dokument
Erscheinung
Reichenbacher Anzeiger
NUSSBAUM+
Ausgabe 28/2025
von Gemeinde Lichtenwald
10.07.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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