Tiere, Natur & Umwelt

Fünf Jahre Augustenbühl e.V.

Niemand hätte bei der Gründungsversammlung des Augustenbühl e.V. am 9. November 2018 für möglich gehalten, dass der Nachbarschaftsverband Heidelb...
Hochwertige Natur Am Rebgarten
Hochwertige Natur Am RebgartenFoto: Aranka Schön

Niemand hätte bei der Gründungsversammlung des Augustenbühl e.V. am 9. November 2018 für möglich gehalten, dass der Nachbarschaftsverband Heidelberg–Mannheim fünf Jahre später die Entscheidung treffen würde, große Teile des Augustenbühls nicht mehr weiter als Wohnbaureserve im Flächennutzungsplan von Dossenheim zu führen. Darüber sind wir natürlich sehr froh. An dieser Stelle wollen wir uns bei den Bürgerinnen und Bürgern bedanken, die in einem anhaltenden Prozess, zuletzt im Herbst 2023, immer wieder bereit waren, sich schriftlich in einer Stellungnahme zu äußern und ihr Recht auf Beteiligung zu nutzen.

Das Jahr 2023 war ein spannendes politisches Jahr in Bezug auf den Flächennutzungsplan in Dossenheim. Anfang des Jahres waren wir natürlich sehr gespannt auf das Ergebnis der Bürger- und Behördenbeteiligung des Nachbarschaftsverbandes aus dem Jahr 2022. Die Empfehlung lautet wie folgt:

„Aufgrund des hohen Konfliktpotenzials im Artenschutz und der extrem schwierigen Kompensation wurde aus naturschutzfachlicher und –rechtlicher Sicht die Herausnahme des Augustenbühls aus dem Flächennutzungsplan dringend empfohlen.“ (aus der Dokumentation des Nachbarschaftsverbandes)

Nach dieser klaren Einschätzung, den kompletten Augustenbühl vor Bebauung zu schützen, hat sich der Augustenbühl e.V. zusammen mit dem BUND OV Dossenheim schon Anfang März öffentlich geäußert: Auch wenn am Ende nur Teile des Augustenbühls im Flächennutzungsplan bleiben sollten, wird es im Falle eines Aufstellungsbeschlusses zu einem Bebauungsplan ein Bürgerbegehren geben. Dies gilt auch für die derzeit nicht im aktuellen Flächennutzungsplan geführte, ehemalige Friedhofserweiterungsfläche, die unter ökologischen Gesichtspunkten Teil der diskutierten Fläche ist.

Mehr als 41.000 Bürgerinnen und Bürger haben den bis 31.12.2023 laufenden Volksantrag „Ländle leben lassen“ für eine Begrenzung des Flächenverbrauchs in Baden-Württemberg bereits unterzeichnet. Damit ist der Volksantrag eindeutig auf Erfolgskurs und wird auf jeden Fall das notwendige Quorum erreichen. Folglich muss der Landtag über den Volksantrag beraten und die Initiatoren anhören. Zu den Forderungen gehören unter anderem verbindliche Obergrenzen für den Flächenverbrauch, eine stärkere Innenentwicklung, ein besserer Schutz landwirtschaftlicher Flächen und höhere Bebauungsdichten. Durch diese Stellschrauben kann der Flächenfraß effektiv bekämpft und Baden-Württemberg zum Vorreiter in Sachen Flächensparen werden. Für diesen Antrag haben sich 20 Umwelt-, Naturschutz- und Landwirtschaftsverbände um einen Trägerkreis aus Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND) Landesverband Baden-Württemberg, Landesnaturschutzverbund Baden-Württemberg (LNV), Landesbauernverband (LBV) und Badischer Landwirtschaftlicher Hauptverband (BLHV) zusammengeschlossen.

Wir wünschen uns mehr Ambitionen beim Umweltschutz in Bezug auf den Klima-, Arten-, Landschafts- und Bodenschutz. Es ist unser aller Verantwortung, wie wir mit den verbliebenen natürlichen Ressourcen umgehen und wie wir unsere natürliche Umgebung an die nachkommenden Generationen weitergeben. Um den Umweltschutz und die Schaffung von Wohnraum nicht gegeneinander auszuspielen, finden wir die Erhebung von Leerständen in Dossenheim wichtig. Zudem werden wir uns auch im Jahr 2024 weiter für Bürgerbeteiligung und Transparenz einsetzen.

Wir bedanken uns für den couragierten Einsatz all derjenigen, die sich nach wie vor für den kompletten Erhalt des Augustenbühls als Grünfläche einsetzen.

Dagmar Schülke

Erscheinung
exklusiv online
von Augustenbühl e. V.
01.12.2023
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