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Fünfter Projektaufruf der LEADER-Förderperiode 2023 - 2027

Fünfter Projektaufruf der LEADER-Förderperiode 2023 - 2027 Privatpersonen, Vereine und Verbände, Unternehmen sowie Kommunen in der LEADER-Region...
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Fünfter Projektaufruf der LEADER-Förderperiode 2023 - 2027

Privatpersonen, Vereine und Verbände, Unternehmen sowie Kommunen in der LEADER-Region haben ab sofort die Möglichkeit, sich um eine LEADER-Förderung zu bewerben. Die Projektideen müssen sich in den definierten Handlungsfeldern (s. Regionales Entwicklungskonzept Mittlerer Schwarzwald) wiederfinden.

Hierzu gehören folgende Bereiche:

1. Lebens- und Naturraum Mittlerer Schwarzwald – sozial und nachhaltig

2. Wirtschaftsraum Mittlerer Schwarzwald – klimaneutral und resilient

3. Tourismus- und Kulturraum Mittlerer Schwarzwald – naturnah und lebendig

Bei diesem Projektaufruf können Anträge für folgende Module berücksichtigt werden (*Module 3-5 vorbehaltlich der Mittelbereitstellung):

Modul 1: Öffentliche Projekte
Modul 2: Private Projekte (nach ELR)

Modul 3: Landschaftspflegerichtlinie (LPR)*

Modul 4: Innovative Maßnahmen für Frauen (IMF)*

Modul 5: Private nicht-investive Projekte*
Modul 6: Private Vorhaben, die zur Erreichung des Ziels h) des GAP-Strategieplans beitragen

Details zum Projektaufruf vom 10. November 2025:
• Themenbereiche: alle Handlungsfelder unseres Regionalen Entwicklungskonzepts

• Fördermittel, die für diesen Aufruf bereitstehen: 400.000 EUR EU-Mittel. Hinzu kommen im Fördermodul 2 weitere 200.000 EUR ELR-Mittel. *Vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch das Land kommen weitere Landesmittel im entsprechenden Förderverhältnis für die Module 3, 4 und 5.

• Bagatellgrenze: 5.000 EUR Zuschuss
• Obergrenze der förderfähigen Kosten (netto) / Projekt: 700.000 EUR
• Stichtag zur Einreichung der Projektanträge :19. Januar 2026

Voraussichtlicher Auswahltermin:17. März 2026

Ein Anruf bei der LEADER-Geschäftsstelle zwecks Überprüfung der Förderfähigkeit Ihrer Projektidee wird ausdrücklich empfohlen. Die Projekte müssen bereits konkret ausgearbeitet und umsetzungsreif sein, aber die Vorhaben dürfen noch nicht begonnen sein.

Entscheidend für die Auswahl der Projekte ist die Qualität der geplanten Maßnahmen und welchen Beitrag diese zur Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategie im Mittleren Schwarzwald leisten. Nach Beschluss durch den Vorstand anhand von objektiven Bewertungskriterien muss der Antrag auf Bewilligung innerhalb von 3 Monaten bei der zuständigen Bewilligungsstelle eingereicht werden. Die Bewertungskriterien sowie das Projektauswahlverfahren können auf der Homepage www.leader-mittlerer-schwarzwald.de eingesehen werden.

Adresse zur Einreichung der Anträge und Auskünfte zum Aufruf:

Regionalentwicklung Mittlerer Schwarzwald e. V.
LEADER Geschäftsstelle | Julia Kiefer und Anna Wreczycki

Hauptstr. 5 | 77761 Schiltach
leadermsw@landkreis-rottweil.de und Tel. 07836/955 -833 oder -779

Erscheinung
Amtsblatt der Gemeinde Zimmern ob Rottweil
NUSSBAUM+
Ausgabe 46/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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