Für ein gutes Miteinander

Mülltonnen erst am Vorabend der Leerung bereitstellen In regelmäßigen Abständen erreichen das Ordnungsamt Beschwerden über Mülltonnen, die einen...
Bio-, Gelbe und Grüne Tonne stehen im Hof eines Grundstücks.
Mülltonnen sollten bis 18 Uhr am Vorabend der Leerung auf dem Grundstück stehen bleiben.Foto: Stadt Gernsbach

Mülltonnen erst am Vorabend der Leerung bereitstellen

In regelmäßigen Abständen erreichen das Ordnungsamt Beschwerden über Mülltonnen, die einen oder gar mehrere Tage vor dem Abfuhrtag am Straßenrand zur Leerung bereitgestellt werden. Dieses Vorgehen sorgt nicht nur für ein unschönes Stadtbild, sondern gerade in den Sommermonaten und besonders im Fall der Biotonne für eine unangenehme Geruchsentwicklung.

Laut der Satzung des Abfallwirtschaftsbetriebs des Landkreises Rastatt müssen Mülltonnen ebenso wie Sperrmüll am Abfuhrtag bis spätestens 6 Uhr zur Leerung bereitgestellt und die Abfallbehälter unverzüglich nach der Leerung zurückgeholt werden.

Das Bereitstellen von Abfallbehältern und Sperrmüll am Abend vor dem Leerungstag entspricht der üblichen Praxis und ist nicht zu beanstanden. Im Sinne eines ansprechenden Stadtbildes und zur Vermeidung von Geruchsbelästigungen werden die Gernsbacherinnen und Gernsbacher jedoch gebeten, die Tonnen frühestens um 18 Uhr am Vorabend des Abfuhrtages an den Straßenrand zu stellen.

Erscheinung
Gernsbacher Stadtanzeiger
Ausgabe 33/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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