In regelmäßigen Abständen erreichen das Ordnungsamt Beschwerden über Mülltonnen, die einen oder gar mehrere Tage vor dem Abfuhrtag am Straßenrand zur Leerung bereitgestellt werden. Dieses Vorgehen sorgt nicht nur für ein unschönes Stadtbild, sondern gerade in den Sommermonaten und besonders im Fall der Biotonne für eine unangenehme Geruchsentwicklung.
Laut der Satzung des Abfallwirtschaftsbetriebs des Landkreises Rastatt müssen Mülltonnen ebenso wie Sperrmüll am Abfuhrtag bis spätestens 6 Uhr zur Leerung bereitgestellt und die Abfallbehälter unverzüglich nach der Leerung zurückgeholt werden.
Das Bereitstellen von Abfallbehältern und Sperrmüll am Abend vor dem Leerungstag entspricht der üblichen Praxis und ist nicht zu beanstanden. Im Sinne eines ansprechenden Stadtbildes und zur Vermeidung von Geruchsbelästigungen werden die Gernsbacherinnen und Gernsbacher jedoch gebeten, die Tonnen frühestens um 18 Uhr am Vorabend des Abfuhrtages an den Straßenrand zu stellen.