Auf der ersten topografischen, also exakt vermessenen Karte von Poltringen, die erst mit dem Jahr 1819 gibt, ist am Ortsausgang Richtung Oberndorf ein eigentümliches, T-förmiges Symbol an/auf der Straße zu sehen. Die Legende dieser sog. „Urkarte“ mit dem Originalmaßstab 1:2.500 zeigt dieses Zeichen als „Zolltafel“.
Da bei Poltringen die Grenze zum früheren Ausland Vorderösterreich / Grafschaft Hohenberg verlief, zeigte diese Tafel an, welche Bestimmungen beim Grenzübertritt gelten. Da 1819 Württemberg sich schon zum Königreich inklusive der früheren vorderöstereichischen Gebiete ausgedehnt hatte, war diese Zolltafel auf der Urkarte damals schon nicht mehr in Verwendung.
Eine vergleichbare Zolltafel aus dem Hauptstaatsarchiv in Stuttgart vom 11. Oktober 1697 weist etwa folgenden Text auf:
„Es sollen keine fremden und ausländischen Weine weder in das Herzogtum eingeführt, noch darinnen verkauft oder erkauft werden, wegen der ritterschaftlichen und anderer Orte aber, so sie in dem württembergischen Territorium liegen, und mit denen Untertanen im Handel und Wandel stehen, habe man sich nach der Zolltafel und Accise-Ordnung zu richten.“
Auf der abgebildeten Zolltafel finden sich Regelungen zu Wechselkursen, zur Einfuhrsteuer / Zolltarif für Wein, zu Frucht, zu Franckfurter (Messe) und Centner Gütern (z.B. Ballen, Sack- und Tonnenware), zu Stoffen, zu Holz über Land und über Wasser, zu Glas, zu Wolle, zu Eisenwaren, zu Schmalz, zu Käse, zu Salz, zu Fisch, zu Eingesalzenem, zu Rindern, zu Pferden und zu Sonstigem.
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