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Fundstücke aus dem Stadtarchiv – Folge 2

Warum verkauft man Geld? Vor gut 500 Jahren, am 24. Juli 1525, schloss die Stadt Sulz am Neckar zusammen mit den dazugehörigen Dörfern Mühlheim,...
Altes Dokument aus dem Stadtarchiv.
Rentenkaufvertrag zwischen der Stadt Sulz am Neckar samt den zugehörigen Dörfern und Conrat Schöll aus Wittendorf vom 24. Juli 1525.Foto: Marzell Steinmetz

Warum verkauft man Geld?

Vor gut 500 Jahren, am 24. Juli 1525, schloss die Stadt Sulz am Neckar zusammen mit den dazugehörigen Dörfern Mühlheim, Holzhausen, Sigmarswangen und Fluorn einen Kaufvertrag über eine Geldsumme von 200 Gulden ab. Verkäufer des Geldes war ein Conrat Schöll aus Wittendorf. Dieser erhielt dafür eine jährliche Zahlung („Gült“) in Höhe von zehn Gulden.

Auf den ersten Blick erscheint dieser Vertrag ungewöhnlich, wird doch normalerweise mit einem Kaufvertrag eine Sache verkauft und das Geld fließt als Bezahlung für diese Sache. Warum wurde hier nun das Geld selbst verkauft?

Es handelt sich hierbei um einen sogenannten Rentenkauf, eine frühe Form des Kreditgeschäfts. Hintergrund ist das Zinsverbot, welches für Christen im Mittelalter und der beginnenden Neuzeit galt. Ein Zinsverbot wurde zwar nicht direkt aus der Bibel abgeleitet; weil durch Zins und Zinseszins aber immer wieder arme Schuldner in Überschuldung gerieten, erließ die Kirche bereits im 4. Jahrhundert Verbote, Zinsen zu erheben. Diese galten zunächst nur für Geistliche, erst durch Karl den Großen wurde um 800 das Zinsverbot auf den weltlichen Bereich ausgedehnt.

Da es trotz dieses Zinsverbots Bedarf an Kreditgeschäften gab, suchten sich die Menschen Wege zur Umgehung dieses Verbotes. Einer dieser Wege war der Rentenkauf. Dabei verkaufte der Kreditnehmer eine jährliche Geldzahlung und erhielt dafür einmalig einen Geldbetrag, in der Regel das Zwanzigfache der verkauften Zahlung. Dies entspricht heute einem Kredit mit fünf Prozent Zinsen.

In der Urkunde wird sehr genau geregelt, wie die Zahlung der jährlichen „Gült“ zu geschehen hatte und was passierte, falls diese nicht rechtzeitig gezahlt wurde: In diesem Falle mussten Bürgen in ein Gasthaus in Rottweil oder Horb ziehen und so lange dort bleiben, bis der ausstehende Betrag bezahlt war. Der Schuldner hatte dann auch die Kosten für die Gasthausaufenthalte zu zahlen. Da diese Summe jeden Tag wuchs, war dies ein spürbares Druckmittel, um Zahlungsverzögerungen vorzubeugen oder sie zumindest gering zu halten. Diese Regelungen waren so wichtig, dass sie mehr als die Hälfte des langen Urkundentextes ausmachen.

Abschließend wurde festgelegt, dass ein Rückkauf der Abgabe gegen Rückzahlung des Kaufpreises möglich sei – auch dies ein typischer Bestandteil dieser Kreditgeschäfte, der sie von normalen Kaufverträgen unterscheidet. Leider befindet sich auf der Urkunde kein Vermerk, ob dieser Verkauf jemals rückgängig gemacht wurde; und die Rechnungen aus dieser Zeit, in denen die Gültzahlungen oder ein Rückkauf nachvollziehbar wären, sind nicht erhalten. Dass diese Urkunde im Archiv aufbewahrt wurde, spricht jedenfalls dafür, dass der Vertrag über längere Zeit Gültigkeit hatte, der Kredit also nicht schnell zurückgezahlt werden konnte.

Wenige Jahrzehnte nach Abschluss dieses Vertrags vereinfachten sich die Bedingungen für Kreditgeschäfte. Im Laufe des 16. Jahrhunderts wurde das Zinsverbot für den weltlichen Bereich zuerst gelockert und schließlich ganz aufgehoben. Die Zahl solcher Rentenkäufe ging daraufhin stark zurück.

Kontakt zum Stadtarchiv:

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Postanschrift: Obere Hauptstraße 2, 72172 Sulz am Neckar

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Öffnungszeiten: dienstags 9.30 – 11.30 und 14 – 16 Uhr,

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Erscheinung
Mitteilungsblatt Stadt Sulz am Neckar
Ausgabe 51/2025
von Stadt Sulz am Neckar
18.12.2025
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