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FUSS e.V. kümmert sich bundesweit um Fußgänger - Wir als Ortsgruppe vor Ort

Der Vereinsrat des FUSS e. V. – ein gemeinsames Gremium aus bundes-, landes- und stadtpolitisch engagierten Mitgliedern – hat auf seiner Sitzung am...

Themenfeld "Räder bremsen, fernhalten – oder bevorzugen?"

1. Räder bremsen? Räder bremsen in sensiblen Bereichen aller Art: Belagwechsel, Sinuswellen, sanfte und harte Schwellen, verschwenken, verengen oder Umlaufsperren – auch wenn sie ggf. einen Weg für Lastenräder und Kinderanhänger sperren? (aktueller Anlass: ein Erlass Nordrhein-Westfalens zur Demontage von Umlaufsperren)

2. Fußgängerzonen: Oft sind sie unter der Bedingung „Schritttempo und Rücksicht“ zum Radfahren freigegeben. Aber das funktioniert in der Praxis oft nicht. Was tun? Das Thema „Radeln in Fußgängerzonen“ wird sehr kontrovers betrachtet. Es kann aus unserer Sicht in Einzelfällen für bestimmte Straßen und zu bestimmten Zeiten zugelassen werden, aber mit Kontrollen und Sanktionen gewährleisten sein, dass die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit und Rücksicht auf Gehende eingehalten werden.

3. Ampeln mit rechtsseitigen Radwegen: sicheres und jederzeitiges Fußqueren gewährleisten z. B. mit Haltelinien, Zebras, Bremsvorrichtungen oder Rad-Vorrang gewähren? Wo Radwege rechts von Ampeln verlaufen und Radfahrer das Signal nicht auf sich beziehen, müssen querende Fußgänger sicher und ohne Verzögerung zur Fußgängerfurt und wieder von ihr weg kommen.

Themenfeld Gehwege

4. Das Begleitrecht auf Gehwegen: pädagogisch wertvoll oder Einfallstor zum Missbrauch? Kinder bis zum 8. Geburtstag müssen auf dem Gehweg fahren, Kinder bis zum 10. Geburtstag dürfen es. Seit 2016 darf eine „geeignete Begleitperson“ gemeinsam mit ihnen auf dem Gehweg radeln. Kinder wie Erwachsene müssen auf Gehende Rücksicht nehmen, sie weder gefährden noch behindern und ihnen die eigene Geschwindigkeit anpassen. Dies bringt viele Probleme mit sich, dass das Begleitrecht sollte gestrichen werden.

5. Rad abstellen auf Gehwegen: weiter tolerieren, da Umweltverbund, oder freizuhaltende Mindestbreiten und kommunale Steuerungsmöglichkeiten fordern?

Für das Abstellen von Rädern gibt es keine Vorschrift oder Erlaubnis, sondern nur Gewohnheitsrecht. Kommunen haben keine Möglichkeit, es lokal zu regeln. Wege sind eingeengt, in Einzelfällen gar nicht mehr passierbar, besonders mit Rollstuhl oder Kinderwagen. Es müssen verbindliche Regelungen her, die die Sicherheit aller Fußgänger berücksichtigt.

Themenfeld Rad, Bus und Bahn

6. Haltestellen: Ist es nötig, Radwege im Haltestellenbereich zu unterbrechen oder funktionieren sanftere Lösungen?

Wo Radwege über Haltestellen führen, müssen Sicherheit und Komfort der Ein- und Aussteigenden vorgehen. Das gebieten die StVO in § 20 Abs.2 und 4. Räder können hier zum Beispiel durch Verschmälerung des Radwegs gebremst werden. Am besten ist, aber sie halten während des Ein- und Aussteigens hinter der Haltestelle an.

7. Grenzen der Radmitnahme – Raumbedarf, Ausschlusszeiten, Abschaffung von Sitze
Wenn der Platz im Fahrzeug knapp ist, müssen Rollstühle und Kinderwagen Vorrang vor Rädern haben. Bei der Deutschen Bahn ist das Personal zum Beispiel gehalten, Radfahrer, wenn nötig, aus dem Zug zu weisen, wenn Vorrang-Personen sonst nicht einsteigen könnten.

8. Busspuren: Was tun, wenn Radler Busse ausbremsen (würden)?

Wo für getrennte Busspuren und Radwege kein Raum ist, müssen sich beide oft arrangieren. Ansonsten sind Radler gebeten, gelegentlich ganz rechts anzuhalten, sodass Busse passieren können. Dann wird nicht 50 Menschen im Bus wegen eines einzigen auf dem Rad die Fahrt verzögert.

Erscheinung
Remseck Woche – Amtsblatt der Stadt Remseck am Neckar
NUSSBAUM+
Ausgabe 24/2024
von FUSS e. V.
13.06.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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